Das Bundesgericht hat die Beschwerde im Mordfall Barchetsee abgewiesen. Damit ist das Urteil des Thurgauer Obergerichts, welches einen in Schaffhausen tätigen Wirt zu 17 Jahren Haft verurteilte, rechtskräftig. Der Fall beschäftigt die Justiz seit dem Jahr 2007 und fand nun seinen endgültigen Abschluss.
Wichtige Punkte
- Bundesgericht bestätigt 17-jährige Haftstrafe wegen Mordes.
- Der in Schaffhausen tätige Wirt wird rechtskräftig verurteilt.
- Der Fall begann im Jahr 2007 mit dem Fund einer Leiche im Barchetsee.
- Ermittlungen wurden nach anfänglicher Einstellung wieder aufgenommen.
Ein Verbrechen schockiert die Region
Im Winter 2007 wurde eine männliche Leiche im Barchetsee entdeckt. Es handelte sich um einen 27-jährigen Ägypter. Die Umstände des Todes waren von Beginn an brutal: Der Mann wurde mit vier Schüssen getötet, an ein Betonelement gefesselt und im See versenkt. Dieser Fund löste intensive Ermittlungen aus, die sich über viele Jahre hinziehen sollten.
Anfänglich standen mehrere Personen unter Verdacht. Die Beweisführung gestaltete sich jedoch schwierig. Im Jahr 2012 wurden die aktiven Ermittlungen schliesslich eingestellt und der Fall als ungelöst zu den Akten gelegt. Doch die Hoffnung auf Aufklärung blieb bestehen.
Fakten zum Fall
- Tatzeitpunkt: Winter 2007
- Opfer: 27-jähriger Ägypter
- Todesursache: Vier Schüsse, anschliessend im See versenkt
- Ermittlungsdauer: Über 15 Jahre bis zur Rechtskraft
Wiederaufnahme der Ermittlungen und entscheidende Wende
Jahre nach der Einstellung der Ermittlungen führten neue Spuren zu einem gebürtigen Tunesier, der in Schaffhausen ein Restaurant betrieb. Die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen nahm den Fall 2023 erneut auf. Sie beschuldigte den Mann und einen weiteren Angeklagten, das Opfer zum Tatort gelockt und dort getötet zu haben.
Eine entscheidende Rolle spielten dabei verdeckte Ermittler. Der Hauptangeklagte, der Schaffhauser Wirt, freundete sich mit diesen Ermittlern an und gestand ihnen schliesslich die Tat. Dieses Geständnis wurde zu einem zentralen Beweismittel im weiteren Verlauf des Verfahrens.
«Das Geständnis gegenüber den verdeckten Ermittlern war ein Wendepunkt in diesem langwierigen Fall und führte die Ermittler auf die richtige Spur.»
Die Gerichtsverfahren: Von Frauenfeld bis vor das Bundesgericht
Im Jahr 2024 verurteilte das Bezirksgericht Frauenfeld den Tunesier wegen Mordes zu 15 Jahren Haft. Der zweite Angeklagte wurde freigesprochen. Der Verurteilte und sein Verteidiger akzeptierten dieses Urteil nicht und zogen den Fall vor das Thurgauer Obergericht.
Vor dem Obergericht versuchte der Verteidiger, das Geständnis seines Mandanten als nicht verwertbar darzustellen. Dieser Versuch blieb jedoch erfolglos. Das Obergericht kam zum selben Schuldspruch, erhöhte die Strafe aber auf 17 Jahre Haft. Die Richter sahen die Schwere der Tat und die Umstände als Grund für die höhere Bestrafung.
Hintergrund der Justizwege
In der Schweiz können Urteile von den Bezirksgerichten an die Obergerichte der Kantone weitergezogen werden. Die höchste Instanz ist das Bundesgericht, das primär Rechtsfragen prüft und sicherstellt, dass die Gesetze korrekt angewendet wurden. Eine Beschwerde vor Bundesgericht zielt oft darauf ab, formelle Fehler oder eine falsche Rechtsanwendung geltend zu machen.
Der endgültige Abschluss
Gegen das Urteil des Thurgauer Obergerichts legten der Verurteilte und sein Verteidiger erneut Beschwerde ein, diesmal vor dem Bundesgericht. Sie forderten einen Freispruch, basierend auf der Argumentation, dass die Rügen des Obergerichts unbegründet seien. Das Bundesgericht prüfte den Fall sorgfältig.
Wie aus einer Medienmitteilung des Obergerichts des Kantons Thurgau hervorgeht, wies das Bundesgericht die Rügen als unbegründet ab. Es bestätigte somit die Verurteilung wegen Mordes und die verhängte Haftstrafe von 17 Jahren. Mit diesem Entscheid ist die Verurteilung des Schaffhauser Wirts nun rechtskräftig. Ein Fall, der über 15 Jahre die Justiz beschäftigte, findet damit seinen Abschluss.
Die Familie des Opfers und die Öffentlichkeit erhalten mit diesem Urteil eine definitive Antwort auf die Frage nach der Schuld. Der Weg durch die Instanzen war lang und komplex, doch das schweizerische Rechtssystem hat seine Arbeit getan und einen Schlussstrich gezogen.





