Ein Rottweiler hat im Oktober 2024 in Adlikon ZH zwei Kinder und eine Mutter schwer verletzt. Der Angriff dauerte zehn Minuten, wobei sich der Hund immer wieder losriss, um erneut zuzubeissen. Das Halterpaar wurde nun per Strafbefehl verurteilt. Dieser Vorfall führte auch zu weitreichenden Konsequenzen für die Haltung von Rottweilern im Kanton Zürich.
Wichtigste Erkenntnisse
- Ein Rottweiler attackierte im Oktober 2024 in Adlikon ZH Kinder und eine Mutter.
- Der Angriff dauerte rund zehn Minuten, der Hund riss sich mehrfach los.
- Die Halter hatten den Hund erst zwei Tage zuvor aus Deutschland erworben.
- Das Halterpaar wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung zu Bussen und Schadenersatz verurteilt.
- Als direkte Folge wurde im Kanton Zürich ein Verbot für die Neuanschaffung von Rottweilern eingeführt.
Der schreckliche Vorfall in Adlikon
Der Angriff ereignete sich im Herbst 2024 in Adlikon bei Regensdorf. Khaled, ein fünfjähriger Junge, wurde zusammen mit seiner sechsjährigen Schwester und seiner Mutter zum Opfer des Rottweilers. Die Familie war auf dem Weg zum Hauseingang, als der Hund plötzlich aus der Wohnung des Halterpaares entwich.
Der Hundebesitzer hatte die Tür geöffnet, um in eine Apotheke zu gehen. Er wollte Tropfen für das Tier holen, da der Hund sich auffällig verhielt. In diesem Moment nutzte der Rottweiler die Gelegenheit und rannte davon. Was folgte, waren zehn Minuten purer Angst und Schmerz für die betroffene Familie.
Faktencheck
- Opfer: Zwei Kinder (6 und 5 Jahre alt) und deren Mutter.
- Dauer des Angriffs: Zehn Minuten.
- Hund: Rottweiler, erst zwei Tage vor dem Vorfall von den Haltern aus Deutschland gekauft.
Der dramatische Ablauf der Attacke
Zuerst verfolgte der Rottweiler das sechsjährige Mädchen und biss es in die Hand. Der Halter konnte das Tier kurzzeitig zurückziehen, doch der Hund riss sich los und griff das Mädchen erneut an, diesmal am Bein. Das Mädchen rannte daraufhin mit ihrem Vater und Bruder in Richtung Hauseingang, um Schutz zu suchen.
Doch der Rottweiler liess nicht locker. Er verbiss sich im Unterarm des fünfjährigen Jungen, Khaled, und zog ihn zu Boden. Die Eltern des Kindes und die Hundehalter versuchten verzweifelt, den Hund vom Jungen zu trennen. Als das Tier endlich losliess, trug die Mutter ihren verletzten Sohn zum Hauseingang.
«Der Hund riss sich immer wieder los, um zuzubeissen. Die Versuche der Erwachsenen, das Tier zu kontrollieren, waren zunächst erfolglos.»
Wiederholte Angriffe auf die Familie
Trotz der Bemühungen der Erwachsenen konnte sich der Hund erneut befreien. Er rannte wieder auf die Gruppe zu und attackierte den Jungen ein weiteres Mal. Die Mutter, die Tante und der Vater des Kindes versuchten, sich schützend vor den Fünfjährigen zu stellen. Dabei wurden beide Frauen vom Hund verletzt.
Es gelang dem Halterpaar schliesslich, dem Rottweiler ein Halsband anzulegen und ihn etwas von der Familie wegzuziehen. Doch der Hund schaffte es ein letztes Mal, sich loszureissen. Er rannte erneut auf den Jungen zu und biss ihn nochmals. Erst nach diesem letzten Biss konnten die Besitzer das Tier zurück in ihre Wohnung bringen. Später biss der Hund auch noch eine Polizistin, die zum Einsatz kam.
Hintergrund der Hundehaltung
Das Halterpaar hatte den Rottweiler erst einen Tag vor dem Vorfall in Deutschland erworben. Dies wirft Fragen bezüglich der Eingewöhnung und des Verhaltens des Tieres in einer neuen Umgebung auf. Ein Hund, der so kurz bei seinen neuen Besitzern ist, kann unter Stress stehen und unberechenbar reagieren.
Strafrechtliche Konsequenzen für die Halter
Die beiden Besitzer des Rottweilers wurden per Strafbefehl verurteilt. Ihnen wird vorgeworfen, nicht ausreichend dafür gesorgt zu haben, dass der Hund in der Wohnung bleibt und keine Gefahr für andere darstellt. Dies führte zur Anklage wegen mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung.
Das Ehepaar muss pro Person eine Busse von 600 Franken sowie Verfahrenskosten von 1000 Franken bezahlen. Hinzu kommt eine bedingte Geldstrafe von je 180 Tagessätzen à 40 Franken, also 7200 Franken pro Person. Diese Summe wird fällig, falls die Halter innerhalb einer Probezeit von zwei Jahren erneut straffällig werden. Zudem müssen sie Schadenersatz und Genugtuung in noch unbekannter Höhe leisten.
Der Rottweiler wurde nach der Beissattacke mit dem Einverständnis der Halter eingeschläfert. Diese Massnahme wurde als notwendig erachtet, um weitere Gefahren auszuschliessen.
Ein Rottweiler-Verbot als direkte Folge
Der schwerwiegende Vorfall in Adlikon hatte umgehend weitreichende rechtliche Konsequenzen für den gesamten Kanton Zürich. Seit Anfang 2025 ist die Neuanschaffung von Rottweilern im Kanton verboten. Diese Massnahme soll die öffentliche Sicherheit gewährleisten und ähnliche Vorfälle in Zukunft verhindern.
Hundehalter, die bereits einen Rottweiler besitzen, dürfen ihr Tier behalten. Sie müssen jedoch einen obligatorischen Wesenstest mit ihrem Hund absolvieren. Dieser Test soll sicherstellen, dass die Tiere keine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen und die Halter in der Lage sind, ihre Hunde verantwortungsvoll zu führen.
Wichtige Zahlen
- Bussen pro Person: 600 Franken.
- Verfahrenskosten pro Person: 1000 Franken.
- Bedingte Geldstrafe pro Person: 7200 Franken (180 Tagessätze à 40 Franken).
Diskussion über Hunderassen und Sicherheit
Das Verbot der Neuanschaffung von Rottweilern hat im Kanton Zürich eine Debatte über die Sicherheit im Umgang mit bestimmten Hunderassen ausgelöst. Befürworter sehen darin eine notwendige Massnahme zum Schutz der Bevölkerung, insbesondere von Kindern. Sie argumentieren, dass bestimmte Rassen aufgrund ihrer Kraft und ihres Beissverhaltens ein höheres Risiko darstellen könnten.
Kritiker des Verbots weisen darauf hin, dass nicht die Rasse an sich, sondern die Erziehung und Haltung eines Hundes entscheidend für sein Verhalten sei. Sie fordern stattdessen verstärkte Schulungen für Hundehalter und verpflichtende Wesenstests für alle potenziell gefährlichen Hunde, unabhängig von ihrer Rasse.
- Pro Verbot: Erhöhter Schutz der Öffentlichkeit, Reduzierung von Beissunfällen.
- Contra Verbot: Diskriminierung bestimmter Rassen, Fokus sollte auf Halterverantwortung liegen.
Die Diskussion bleibt offen, doch die Behörden im Kanton Zürich haben mit dem Verbot ein klares Zeichen gesetzt. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Regelung langfristig auf das Zusammenleben von Mensch und Hund in der Region auswirken wird.
Dieser Vorfall unterstreicht die Bedeutung einer verantwortungsbewussten Hundehaltung und die Notwendigkeit, potenzielle Risiken ernst zu nehmen. Der Schutz von Kindern und der Öffentlichkeit muss dabei stets oberste Priorität haben.





