Der Regierungsrat des Kantons Zürich unterstützt die Haltung der Pensionskasse BVK im Fall des ehemaligen Illnau-Effretiker Stadtparlamentariers Daniel Kachel. Kachel musste sein Amt niederlegen, um sich für den Stiftungsrat der BVK zu bewerben, wurde jedoch nicht gewählt. Dieser Vorfall führte zu einer Anfrage dreier Kantonsräte an den Regierungsrat.
Wichtigste Erkenntnisse
- Daniel Kachel trat vorzeitig aus dem Parlament zurück, um sich für den BVK-Stiftungsrat zu bewerben.
- Der Regierungsrat bestätigt mögliche Interessenkonflikte zwischen den Ämtern.
- Die BVK hat ihr Wahlreglement geändert, um ähnliche Fälle in Zukunft zu vermeiden.
Der Fall Daniel Kachel und der unfreiwillige Rücktritt
Im Frühjahr entstand eine Debatte um den Rücktritt von Daniel Kachel, einem Mitglied des Stadtparlaments von Illnau-Effretikon. Kachel, der der GLP angehört, hatte sich als Arbeitnehmervertreter für den Stiftungsrat der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich aufstellen lassen. Obwohl er nicht gewählt wurde, musste er sein Parlamentarier-Mandat niederlegen.
Der Grund hierfür war das damalige Wahlreglement der BVK. Dieses verlangte von Kandidaten, die bereits ein politisches Mandat innehatten, den vorzeitigen Rücktritt aus ihrem Amt. Kachel war seit 2019 im Parlament und hätte seine zweite, volle Legislaturperiode angetreten. Die Forderung nach einem Rücktritt kam für ihn überraschend.
Faktencheck
- Mandatsdauer: Daniel Kachel war seit 2019 im Stadtparlament von Illnau-Effretikon tätig.
- Fristsetzung: Der Wahlausschuss der BVK setzte Kachel eine Frist von fünf Tagen zur Entscheidung über seinen Rücktritt.
- Betroffenheit: Der erzwungene Rücktritt sorgte in Illnau-Effretikon für grosse Betroffenheit.
Intervention der Kantonsräte
Die Situation um Daniel Kachel rief drei Kantonsräte aus Illnau-Effretikon auf den Plan. Brigitte Röösli (SP), Andreas Hasler (GLP) und René Truninger (SVP) richteten eine Anfrage an den Regierungsrat. Sie wollten wissen, ob dieser Kachels Rücktritt unterstütze und wie solche Fälle künftig verhindert werden könnten. Der Regierungsrat hat dazu nun Stellung genommen.
Der Regierungsrat betonte, dass er die Auslegung des Wahlrechts nicht verbindlich kommentieren könne. Auch dürfe er der BVK keine direkten Anweisungen erteilen. Grundsätzlich teilt der Regierungsrat jedoch die Auffassung der Pensionskasse. Ein Parlamentsmitglied kann demnach nicht gleichzeitig als Arbeitnehmervertreter in den Stiftungsrat gewählt werden. Dies begründet sich mit einem potenziellen Interessenkonflikt.
"Es wäre nicht glaubwürdig und nicht umsetzbar, diesen Konflikt nur mit Ausstandsregeln für Einzelfälle lösen zu wollen."
Regierungsrat des Kantons Zürich
Interessenkonflikte und Ausnahmen
Der mögliche Interessenkonflikt besteht laut Regierungsrat nur dann, wenn die Mitarbeiter der betroffenen Gemeinde auch bei der BVK versichert sind. Dies ist in Illnau-Effretikon der Fall. Die Mitarbeiter der Gemeinde sind über die BVK vorsorgeversichert. Kachel wäre somit in einer Position gewesen, in der er über Regeln der beruflichen Vorsorge mitentscheiden hätte können, die seine eigene Gemeinde betreffen.
Ein Beispiel verdeutlicht dies: Wäre Kachel Mitglied des Stadtzürcher Parlaments und würde für den Stiftungsrat der BVK kandidieren, sähe die Situation anders aus. Die Stadt Zürich verfügt über eine eigene Pensionskasse für ihre Mitarbeiter. In diesem Szenario gäbe es keinen Interessenkonflikt, da Kachel nicht über die Vorsorge seiner eigenen Gemeinde entscheiden würde.
Hintergrund der BVK
Die BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich ist eine der grössten Pensionskassen der Schweiz. Sie versichert das Personal des Kantons Zürich sowie zahlreiche Gemeinden und andere öffentlich-rechtliche Körperschaften. Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Pensionskasse und setzt sich aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammen. Er ist verantwortlich für die strategische Führung und die Festlegung der Vorsorgeleistungen.
Anpassung des Wahlreglements
Die Pensionskasse BVK hat auf die Diskussionen reagiert und ihr Wahlreglement angepasst. Seit dem 1. Juli 2024 müssen Kandidaten ihr politisches Mandat nicht mehr vor der Wahl niederlegen. Der Rücktritt aus einem Parlament ist nun erst nach einer erfolgreichen Wahl erforderlich. Diese Änderung soll verhindern, dass Politiker wie Daniel Kachel ihr Amt vorzeitig aufgeben, ohne letztendlich gewählt zu werden.
Diese Neuerung bedeutet, dass zukünftige Kandidaten für den BVK-Stiftungsrat ihr politisches Mandat behalten können, bis ihre Wahl feststeht. Dies schafft mehr Sicherheit und vermeidet unnötige Rücktritte. Der Regierungsrat begründet die Notwendigkeit dieser Anpassung damit, dass Personen in Stiftungsräten oder Geschäftsleitungen von Pensionskassen nicht in einem dauerhaften Interessenkonflikt stehen sollen.
Für Daniel Kachel persönlich hat die Regeländerung keine Auswirkungen mehr. Er hat bereits entschieden, nicht erneut zu kandidieren. Für ihn ist das Kapitel um die BVK-Kandidatur abgeschlossen.
Wichtige Daten
- Reglement-Änderung: Gültig seit 1. Juli 2024.
- Auswirkung: Rücktritt aus Parlament erst nach erfolgreicher Wahl.
- Ziel: Vermeidung vorzeitiger Amtsniederlegungen ohne Wahlerfolg.
Fazit und Ausblick
Der Fall Daniel Kachel hat die Notwendigkeit einer klaren Regelung für die Vereinbarkeit von politischen Mandaten und Funktionen in Pensionskassen aufgezeigt. Die Anpassung des Wahlreglements durch die BVK ist ein direkter Schritt, um zukünftige Situationen dieser Art zu vermeiden. Der Regierungsrat hat die Ansicht der Pensionskasse gestützt und damit die Bedeutung der Vermeidung von Interessenkonflikten unterstrichen.
Die neue Regelung bietet Kandidaten mehr Planungssicherheit und schützt sie vor einem unnötigen Verlust ihres politischen Amtes. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Vertrauens in die Governance von Pensionskassen und zur Sicherstellung transparenter Wahlprozesse. Für die Lokalpolitik in Illnau-Effretikon bedeutet dies, dass ähnliche Kontroversen in Zukunft unwahrscheinlicher werden.
Die Diskussion um Daniel Kachels Fall hat gezeigt, wie wichtig klare Richtlinien sind, wenn es um die Besetzung von Gremien mit öffentlichem Bezug geht. Die beteiligten Parteien haben durch die Anpassung des Reglements eine Lösung gefunden, die sowohl den Anforderungen an eine gute Corporate Governance als auch den Bedürfnissen der Kandidaten gerecht wird.





