Die Stadt Winterthur etabliert eine neue Mitwirkungsgruppe namens «WINklusion». Diese Gruppe soll sicherstellen, dass die Anliegen und Perspektiven von Menschen mit Behinderungen bei städtischen Entscheidungen systematisch berücksichtigt werden. Mit der Schaffung klarer rechtlicher Grundlagen erhält «WINklusion» ein definiertes Mandat innerhalb der städtischen Verwaltung.
Das Hauptziel dieser Initiative ist die umfassende Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) auf lokaler Ebene. Durch die frühzeitige Einbindung Betroffener in Planungs- und Entscheidungsprozesse will Winterthur eine inklusive Stadtentwicklung vorantreiben und die Gleichstellung aktiv fördern.
Wichtige Punkte
- Winterthur gründet die Mitwirkungsgruppe «WINklusion» zur Stärkung der Inklusion.
- Die Gruppe sichert die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) mit.
- Mitglieder sind Personen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen, die in Winterthur leben oder arbeiten.
- «WINklusion» berät den Stadtrat und andere städtische Stellen.
- Die Stadt hat Nachholbedarf bei der barrierefreien Gestaltung des öffentlichen Verkehrs.
«WINklusion»: Einbindung von Betroffenen
Die Mitglieder der Mitwirkungsgruppe «WINklusion» wurden vom Stadtrat ausgewählt. Sie alle wohnen oder arbeiten in Winterthur und sind mit den lokalen Gegebenheiten bestens vertraut. Ihre unterschiedlichen Beeinträchtigungen gewährleisten, dass ein breites Spektrum an Bedürfnissen und Anliegen von Menschen mit Behinderungen abgedeckt wird.
Aktuell sind auch zwei regionale Behindertenorganisationen in dem Gremium vertreten. Dies stärkt den Bezug zu sozialpolitischen Themen und sichert die notwendige Interessenvertretung. Ein etabliertes Netzwerk aus verschiedenen Verbänden und Beratungsangeboten soll zudem sicherstellen, dass auch weniger stark vertretene Beeinträchtigungen angemessen berücksichtigt werden können.
Faktencheck
- Die UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) wurde von der Schweiz 2014 ratifiziert.
- Sie fordert die volle und gleichberechtigte Ausübung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch Menschen mit Behinderungen.
- Im Jahr 2022 lebten laut Bundesamt für Statistik rund 1,8 Millionen Menschen in der Schweiz mit einer Behinderung.
Aufgaben und Mandat der Mitwirkungsgruppe
Die Mitwirkungsgruppe «WINklusion» hat eine klare Rolle innerhalb der städtischen Struktur. Der Stadtrat, aber auch andere Bereiche und Fachstellen der Verwaltung, können die Gruppe zu Beratungen heranziehen oder zu Stellungnahmen auffordern. Dies stellt sicher, dass die Perspektive von Menschen mit Behinderungen frühzeitig in wichtige Prozesse einfliessen kann.
«WINklusion» selbst kann proaktiv Anliegen formulieren. Diese werden dann über die Fachstelle Diversity und Behindertenrechte an die zuständigen Stellen in der Stadtverwaltung weitergeleitet. Diese direkte Kommunikationslinie ist entscheidend für eine effektive Interessenvertretung und die rasche Bearbeitung von Problemen.
Denise Gehrig, Leiterin der Fachstelle Diversity und Behindertenrechte, äussert sich überzeugt: «Mit der Schaffung dieser rechtlichen Grundlagen setzt die Stadt ein weiteres Zeichen für eine inklusive Stadtentwicklung und für gelebte Gleichstellung.»
Ein wichtiger Bestandteil des Mandats ist auch die Begleitung des Aktionsplans zur BRK. Die Mitwirkungsgruppe wird sowohl für den Zwischenbericht als auch für den Schlussbericht dieses Aktionsplans von der Fachhochschule Nordwestschweiz befragt. Die Fachhochschule ist mit der Begleitung und Auswertung der Massnahmen des Aktionsplans beauftragt, was eine objektive Bewertung der Fortschritte ermöglicht.
Herausforderungen bei der Umsetzung
Trotz der neuen Initiative gibt es in Winterthur noch Nachholbedarf bei der Umsetzung der Inklusion. Gemäss dem nationalen Behindertengleichstellungsgesetz hätten beispielsweise die öffentlichen Verkehrsmittel (ÖV) bereits Ende 2023 vollständig behindertengerecht sein müssen. Die Stadt Winterthur plant nun, diesen Grossteil der Massnahmen bis 2028 umzusetzen.
Hintergrundinformationen
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) trat in der Schweiz im Jahr 2004 in Kraft. Es soll die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen verhindern und ihre gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben fördern. Eine zentrale Forderung ist die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, insbesondere im Verkehr.
Diese Verzögerung führte bereits zu Drohungen von Behindertenorganisationen mit Klagen. Winterthur ist in dieser Hinsicht nicht allein. Zum Ablauf der Frist Ende 2023 waren schweizweit erst rund 60 Prozent der Bahnhöfe rollstuhlgängig. Dies zeigt, dass die Anpassung der Infrastruktur eine grosse und komplexe Aufgabe darstellt, die Zeit und erhebliche Investitionen erfordert.
Konkrete Massnahmen und Zeitplan
Die Stadt Winterthur hat einen Aktionsplan zur Umsetzung der BRK erstellt. Dieser Plan umfasst verschiedene Massnahmen in Bereichen wie Bau, Verkehr, Bildung und Arbeitswelt. Die Verankerung der Mitwirkungsgruppe «WINklusion» ist ein Teil dieses bestehenden Aktionsplans. Durch die systematische Einbindung der Betroffenen soll die Umsetzung der geplanten Massnahmen effektiver und bedarfsgerechter erfolgen.
Die Verzögerungen im ÖV-Bereich verdeutlichen die Notwendigkeit, Ressourcen und Prioritäten neu zu bewerten. Die Stadt hat sich zum Ziel gesetzt, die Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehr bis 2028 weitgehend zu erreichen. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung, den Verkehrsbetrieben und den Behindertenorganisationen.
Bedeutung für die Stadtentwicklung
Die Schaffung von «WINklusion» ist ein wichtiger Schritt für die Stadt Winterthur, um ihre Verpflichtungen gemäss der UNO-Behindertenrechtskonvention zu erfüllen. Es geht dabei nicht nur um die Erfüllung rechtlicher Vorgaben, sondern um die Schaffung einer Gesellschaft, in der alle Menschen gleichberechtigt teilhaben können. Eine inklusive Stadtentwicklung kommt letztlich allen Bewohnern zugute, indem sie die Lebensqualität für alle verbessert und die Vielfalt als Stärke anerkennt.
Durch die systematische Einbindung der Perspektiven von Menschen mit Behinderungen können Lösungen entwickelt werden, die wirklich den Bedürfnissen der Betroffenen entsprechen. Dies verhindert Fehlplanungen und stellt sicher, dass Investitionen in die Barrierefreiheit effektiv eingesetzt werden. Die Mitwirkungsgruppe dient als Sprachrohr und als Kontrollinstanz, die den Fortschritt der Inklusionsbemühungen kritisch begleitet.
Die Initiative in Winterthur kann auch als Vorbild für andere Schweizer Gemeinden dienen. Sie zeigt, wie eine Stadt proaktiv die Rechte von Menschen mit Behinderungen stärken und eine partizipative Kultur fördern kann. Der Dialog zwischen Verwaltung und Betroffenen ist dabei ein zentrales Element für den Erfolg.





