Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) hat Änderungen am Betriebsreglement des Flughafens Zürich zur öffentlichen Auflage gebracht. Diese Änderungen sehen künftig Südstarts geradeaus vor, besonders bei ungünstigen Wetterlagen. Die Pläne stossen bei zahlreichen Gemeinden und Organisationen in der Schweiz sowie in den angrenzenden deutschen Landkreisen auf erheblichen Widerstand.
Wichtige Punkte
- Geplante Südstarts geradeaus von Piste 16 betreffen dicht besiedelte Gebiete.
- Betroffene Schweizer Gemeinden wie Dübendorf kündigen Einsprache an.
- Deutsche Landkreise fordern keine zusätzliche Fluglärmbelastung durch Ostkonzept-Änderungen.
- Das Bazl rechnet mit einem Abschluss des Verfahrens erst im Jahr 2027.
Geplante Änderungen am Betriebsreglement
Das revidierte Betriebsreglement des Flughafens Zürich, das Mitte Januar vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) zur öffentlichen Auflage freigegeben wurde, beinhaltet mehrere wichtige Anpassungen. Eine der umstrittensten Änderungen betrifft die Einführung von Südstarts geradeaus von der Piste 16.
Bisher drehten Flugzeuge bei Südstarts von Piste 16 nach dem Abheben relativ schnell nach links ab, um den Osten zu erreichen. Das neue Bisenkonzept, welches bei bestimmten Wetterlagen zum Einsatz kommt, sieht nun vor, dass Flugzeuge geradeaus in südlicher Richtung starten. Diese Routenführung überfliegt teils dicht besiedelte Gebiete, was zu grosser Besorgnis führt.
Faktencheck
- Betroffene Piste: Piste 16
- Startrichtung: Süden, geradeaus
- Anwendung: Im Rahmen des Bisenkonzepts bei ungünstigen Wetterlagen
- Ziel: Reduktion von Kreuzungspunkten in der Luft, Erhöhung der Sicherheit und Pünktlichkeit
Heftiger Widerstand aus Schweizer Gemeinden
Die Reaktionen auf die geplanten Änderungen sind, wie erwartet, negativ ausgefallen. Besonders die Stadt Dübendorf befürchtet eine erhebliche Mehrbelastung für ihre Bevölkerung. Der Stadtrat von Dübendorf hat bereits angekündigt, Einsprache gegen das neue Reglement zu erheben und ruft die Einwohner dazu auf, sich ebenfalls zu beteiligen.
Das Fluglärmforum Süd bezeichnete die Vorschläge bereits am Tag der Publikation als «Worst-Case-Szenario». Die Organisation hat ebenfalls fristgerecht Einspruch eingelegt. Auch Gemeinden am rechten Zürichseeufer, die mit zusätzlichem Fluglärm rechnen müssen, haben Widerstand angekündigt. Sie fordern eine Überarbeitung der Pläne, um die Lärmbelastung für die Anwohner zu minimieren.
«Die geplanten Südstarts geradeaus würden der Bevölkerung eine massive Mehrbelastung bringen.»
Die öffentliche Auflage des neuen Betriebsreglements endet am 17. Februar. Bis dahin haben Bürger und Organisationen die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen beim Bazl einzureichen. Die Kantone können sich bis April dazu äussern.
Bedenken im deutschen Grenzgebiet
Nicht nur in der Schweiz, sondern auch im deutschen Grenzgebiet sorgen die Änderungen für Unmut. Die Landräte der drei deutschen Landkreise Konstanz, Waldshut und Schwarzwald-Baar haben Widerstand angekündigt. Ihr Ärger richtet sich jedoch nicht gegen die Südstarts, sondern gegen geplante Anpassungen am Ostkonzept.
Diese Änderungen könnten zu einer zusätzlichen Fluglärmbelastung für die deutsche Bevölkerung im Grenzgebiet führen. Die deutschen Landräte fordern, dass durch das neue Betriebsreglement keine Mehrbelastung entsteht. Für die Umsetzung des Ostkonzepts ist die Zustimmung Deutschlands zwingend erforderlich.
Hintergrundinformationen
Das Betriebsreglement des Flughafens Zürich regelt den gesamten Flugbetrieb, einschliesslich Start- und Landebahnen, Flugrouten und Lärmschutzmassnahmen. Änderungen sind oft komplex und erfordern eine Abstimmung zwischen verschiedenen Behörden und Interessenvertretern. Das Bisenkonzept ist ein spezielles Betriebsverfahren, das bei bestimmten Windverhältnissen zur Anwendung kommt, wenn das übliche Nordanflugkonzept nicht möglich ist.
Ziele der Änderungen aus Flughafensicht
Aus Sicht des Flughafens Zürich dienen die vorgeschlagenen Änderungen am Betriebskonzept primär der Reduktion von Kreuzungspunkten in der Luft. Dies soll den Flugbetrieb weniger komplex gestalten und somit die Sicherheit erhöhen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Verbesserung der Pünktlichkeit. Weniger komplexe Flugabläufe sollen dazu beitragen, dass weniger Flüge verspätet sind, insbesondere in den Abendstunden. Dies könnte die Lärmbelastung durch verspätete Landungen und Starts in der Nacht reduzieren.
Vorteile aus Flughafensicht
- Erhöhte Sicherheit: Weniger Kreuzungspunkte in der Luft.
- Mehr Pünktlichkeit: Reduzierung von Verspätungen, besonders am Abend.
- Effizienterer Betrieb: Vereinfachte Flugabläufe.
Ausblick auf das Verfahren
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) hat auf Anfrage noch keine Angaben zur genauen Anzahl der bereits eingegangenen Stellungnahmen gemacht. Das gesamte Verfahren zur Genehmigung der Änderungen wird voraussichtlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Laut Bazl wird mit einem Abschluss des Verfahrens nicht vor dem Jahr 2027 gerechnet. Dies deutet darauf hin, dass die Diskussionen und Verhandlungen zwischen den verschiedenen Parteien noch intensiv weitergeführt werden. Die endgültige Entscheidung wird weitreichende Konsequenzen für die Anwohner und den Flugbetrieb am Flughafen Zürich haben.
Die kommenden Monate werden zeigen, inwieweit die Bedenken der Gemeinden und der deutschen Landkreise berücksichtigt werden und welche Kompromisse gefunden werden können, um einen sicheren und effizienten Flugbetrieb zu gewährleisten, ohne die Lebensqualität der Bevölkerung übermässig zu beeinträchtigen.





