Der Flughafen Zürich und die grössten Fluggesellschaften haben sich nach viermonatigen Verhandlungen auf eine neue Gebührenordnung geeinigt. Ab dem 1. Oktober 2026 sinken die Gebühren für abfliegende Passagiere um 4.60 Franken auf neu 30.40 Franken. Gleichzeitig werden die Lärmgebühren, insbesondere in den späten Abendstunden, deutlich erhöht.
Wichtige Punkte
- Passagiergebühren sinken um 4.60 CHF pro abfliegendem Passagier.
- Lärmzuschläge steigen, besonders nach 23:00 Uhr.
- Neue Gebührenordnung tritt voraussichtlich am 1. Oktober 2026 in Kraft.
- Verhandlungen umfassten Fluggesellschaften, Business Aviation und Spediteure.
- Ziel ist die Reduktion verspäteter Abflüge und die Förderung leiserer Flugzeuge.
Einigung nach langen Verhandlungen
Die Verhandlungen zwischen der Flughafen Zürich AG und den Interessenvertretern der Luftfahrtindustrie waren intensiv. Vier Monate lang sassen Vertreter von Swiss International Air Lines, EasyJet Europe Airline sowie weitere Linienfluggesellschaften, der Business Aviation, der Leichtaviatik und der Speditionsunternehmen am Tisch. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) begleitete die Gespräche als Beobachter.
Das Ergebnis ist eine umfassende Anpassung der Gebührenstruktur, die sowohl die Kosten für Passagiere als auch die Anreize für einen umweltfreundlicheren Flugbetrieb berücksichtigt. Die Flughafen Zürich AG erwartet, dass die Gebühren für die Nutzerinnen und Nutzer des Flughafens im Durchschnitt um rund 10 Prozent sinken werden. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Wettbewerbsfähigkeit des Flughafens zu sichern.
«Diese Einigung schafft eine faire und zukunftsgerichtete Basis für den Flugbetrieb am Flughafen Zürich. Sie entlastet Passagiere und setzt gleichzeitig wichtige Anreize für einen ruhigeren Nachtbetrieb.»
Sinkende Passagierkosten
Ab dem Herbst 2026 wird die Gebühr pro lokal abfliegendem Passagier 30.40 Franken betragen. Bisher lag dieser Wert bei 35.00 Franken. Diese Reduktion von 4.60 Franken setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Die Passagiergebühr beträgt neu 18.20 Franken, die Passagiersicherheitsgebühr 11.30 Franken und die Solidaritätsgebühr für den Service von Personen mit eingeschränkter Mobilität 0.90 Franken. Diese Gebühren werden direkt den Fluggesellschaften belastet, die sie in der Regel an ihre Passagiere weitergeben.
Faktencheck: Passagiergebühren
- Vorher: CHF 35.00
- Neu: CHF 30.40
- Reduktion: CHF 4.60
- Start: 1. Oktober 2026
Die Senkung der Passagiergebühren wird durch die Erwartung höherer Passagierzahlen in den kommenden Jahren ermöglicht. Gemäss der Verordnung dürfen Flughafengebühren keine Gewinne abwerfen, sondern müssen kostendeckend sein. Eine höhere Auslastung verteilt die Fixkosten auf mehr Schultern, was die Reduktion der Einzelgebühr erlaubt.
Anstieg der Lärmgebühren
Im Gegensatz zu den Passagiergebühren werden die Lärmgebühren angehoben. Dies betrifft insbesondere die Nacht-Randstunden. Der Flughafen Zürich verfolgt damit das Ziel, verspätete Abflüge zu reduzieren und Fluggesellschaften zu motivieren, in leisere Flugzeugmodelle zu investieren. Dies ist ein wichtiger Schritt im Rahmen der Bemühungen um mehr Lärmschutz für die Anwohner.
Konkret steigt der Lärmzuschlag nach 23:00 Uhr von 3000 auf 4000 Franken. Ab 23:15 Uhr erhöht sich dieser Zuschlag sogar auf 5000 Franken, insbesondere für lautere Langstreckenflugzeuge. Diese Massnahmen sollen einen klaren finanziellen Anreiz für die Airlines schaffen, pünktlicher zu operieren und ihre Flotten zu modernisieren.
Neues System für Landegebühren
Eine weitere Änderung betrifft die Nutzungsentgelte für die Gepäcksortieranlage. Diese werden künftig in die Landegebühren integriert. Diese Umstellung soll die Komplexität reduzieren und die Verrechnung vereinfachen. Die Landegebühren werden infolgedessen steigen, was jedoch durch die Effizienzsteigerung und die Integration anderer Kostenfaktoren gerechtfertigt wird.
Hintergrund: Kostendeckungsprinzip
In der Schweiz unterliegen Flughafengebühren dem Kostendeckungsprinzip. Das bedeutet, dass der Flughafen aus diesen Gebühren keine Gewinne erzielen darf. Die Gebühren dienen ausschliesslich dazu, die Betriebskosten und notwendigen Investitionen zu decken. Mehrjahres-Ausblicke und erwartete Passagierzahlen bilden die Grundlage für die Festlegung der Gebührenhöhe.
Auswirkungen auf Fluggesellschaften und Passagiere
Für die Fluggesellschaften bedeuten die neuen Lärmgebühren eine klare Aufforderung, ihre Pünktlichkeit zu verbessern und in modernere, leisere Flugzeuge zu investieren. Langfristig könnte dies zu einer Reduktion des Fluglärms in den Nachtstunden führen, was eine Entlastung für die umliegenden Gemeinden darstellt. Die sinkenden Passagiergebühren könnten sich positiv auf die Ticketpreise auswirken, auch wenn die Fluggesellschaften die genaue Weitergabe an die Kunden selbst bestimmen.
Die Änderungen treten voraussichtlich am 1. Oktober 2026 in Kraft. Bis dahin haben alle Beteiligten Zeit, sich auf die neuen Rahmenbedingungen einzustellen. Der Flughafen Zürich sendet mit dieser Neuregelung ein klares Signal für eine nachhaltigere und effizientere Zukunft des Flugverkehrs.





