Ein wichtiger Gerichtsentscheid hat die Pläne für eine neue, grosse Sport- und Erholungsanlage im Gebiet Erachfeld in Bülach vorläufig gestoppt. Das Baurekursgericht des Kantons Zürich hat die notwendige Umzonung des Geländes aufgehoben und damit das gesamte Projekt blockiert. Die Stadt Bülach prüft nun, ob sie den Entscheid anfechten wird.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Baurekursgericht hat die Umzonung für den geplanten Sportpark Erachfeld in Bülach aufgehoben.
- Das Projekt, das unter anderem eine Vierfachturnhalle und Fussballfelder umfasste, ist damit blockiert.
- Die Stadt Bülach prüft einen Weiterzug des Entscheids an das Verwaltungsgericht.
- Gegen das Projekt gab es zuvor Widerstand, unter anderem vom Bauernverband.
Ein juristischer Rückschlag für den Bülacher Sport
Die Stadt Bülach steht vor einem grossen Problem. Der geplante Sport- und Erholungspark im Erachfeld, der den wachsenden Bedarf der Sportvereine, Schulen und der Bevölkerung decken sollte, kann vorerst nicht gebaut werden. Am 9. Oktober fällte das Baurekursgericht des Kantons Zürich ein Urteil, das die Grundlage für das Bauvorhaben entzieht.
Das Gericht hob den Beschluss zur Umzonung des betroffenen Ackerlandes auf. Ohne diese Umzonung von der Landwirtschaftszone in eine Zone für öffentliche Bauten und Anlagen kann das Projekt nicht realisiert werden. Die Stadtverwaltung teilte mit, dass sie das Urteil nun analysiert und einen möglichen Weiterzug an das Verwaltungsgericht prüft. Weitere Details wurden aufgrund des laufenden Verfahrens nicht bekannt gegeben.
Hintergrund: Warum ein neuer Sportpark?
Bülach verzeichnet ein starkes Bevölkerungswachstum, was auch die Sportvereine spüren. Bestehende Anlagen sind oft überlastet. Der geplante Sportpark Erachfeld sollte Abhilfe schaffen und ein modernes Zentrum für Sport und Freizeit werden. Geplant waren unter anderem eine Vierfachturnhalle, Fussballfelder, Crossfitanlagen, Boulderblocks, ein Pumptrack sowie Spazierwege und ein Spielplatz.
Der lange Weg zur Genehmigung
Dem Gerichtsentscheid ging ein mehrstufiger Genehmigungsprozess voraus, der zunächst positiv für die Stadt verlief. Im September 2023 hatte das Stadtparlament von Bülach der Umzonung des Ackerlandes mit einer deutlichen Mehrheit von 25 zu 1 Stimmen zugestimmt. Dieser Beschluss war ein wichtiger Meilenstein für das Projekt.
Im März dieses Jahres folgte die nächste Hürde: Die Baudirektion des Kantons Zürich genehmigte die Teilrevision der Nutzungsplanung. Damit schien der Weg für die weitere Planung und Umsetzung des Sportparks geebnet zu sein. Doch die Zustimmung auf kantonaler Ebene blieb nicht unwidersprochen.
Widerstand formierte sich früh
Bereits im April wurde Rekurs gegen die Genehmigung durch die Baudirektion eingelegt. Wer genau hinter diesem Rekurs steckt, hat die Stadt unter Verweis auf das laufende Verfahren nicht offengelegt. Dieser juristische Schritt führte schliesslich zu dem nun vorliegenden Urteil des Baurekursgerichts.
Schon zuvor hatte es öffentlichen Widerstand gegeben. Der Bauernverband äusserte sich in einem offenen Brief kritisch zu den Plänen. Darin wurde das Vorhaben als überdimensioniert bezeichnet und mit dem gescheiterten Surfpark-Projekt in Regensdorf verglichen. Der Verband prognostizierte damals, dass das Projekt in seiner geplanten Grösse „mehrere gerichtliche Instanzen beschäftigen“ dürfte – eine Einschätzung, die sich nun bewahrheitet hat.
Fruchtfolgefläche als Knackpunkt
Das für den Sportpark vorgesehene Land im Erachfeld ist als sogenannte Fruchtfolgefläche klassifiziert. Dabei handelt es sich um besonders hochwertiges Ackerland, das für die langfristige Versorgungssicherheit der Schweiz eine wichtige Rolle spielt und daher unter besonderem Schutz steht. Die Umzonung solcher Flächen ist rechtlich komplex und oft umstritten.
Wie geht es nun weiter in Bülach?
Die Zukunft des Grossprojekts ist ungewiss. Die Stadt Bülach muss nun entscheiden, ob sie den Kampf vor der nächsten Instanz, dem Verwaltungsgericht, fortsetzen will. Ein solcher Schritt würde das Verfahren weiter in die Länge ziehen und den Baubeginn um Jahre verzögern.
Unabhängig vom juristischen Verfahren um den grossen Sportpark hat der Stadtrat bereits vor den Sommerferien eine Übergangslösung angekündigt. Um den dringenden Bedarf der Rasensportvereine zu decken, sollen bis 2027 zwei Kunstrasenfelder im Erachfeld realisiert werden. Dieses Vorprojekt soll den Trainings- und Spielbetrieb sicherstellen, während die Zukunft der Gesamtanlage unklar bleibt.
„Die Stadt prüft den Entscheid und einen allfälligen Weiterzug an das Verwaltungsgericht. Aufgrund des laufenden Verfahrens können im Moment keine weiteren Details zum Fall bekannt gegeben werden.“
– Aus der Medienmitteilung der Stadt Bülach
Bürger hatten bereits zugestimmt
Die Entscheidung des Gerichts steht auch im Kontrast zum Willen der Bülacher Stimmbevölkerung. Vor rund eineinhalb Jahren hatten die Bürgerinnen und Bürger einem Kredit in Höhe von 9,8 Millionen Franken zugestimmt. Mit diesem Geld sollte der Verlust der 10 Hektaren Ackerland kompensiert werden. Die Vorlage wurde mit einem Ja-Stimmen-Anteil von fast 59 Prozent angenommen, was die grundsätzliche Unterstützung für das Projekt in der Bevölkerung zeigte.
Der aktuelle Gerichtsentscheid stellt nicht nur die Stadt, sondern auch die Sportvereine und die Bevölkerung vor eine unsichere Zukunft. Ob und in welcher Form das Erachfeld künftig sportlich genutzt werden kann, ist nun wieder völlig offen.





