Ein geplanter Sport- und Erholungspark im Bülacher Erachfeld steht vor dem Aus. Das Zürcher Baurekursgericht hat die dafür notwendige Umzonung von Ackerland aufgehoben. Die Stadt Bülach will das Projekt jedoch nicht aufgeben und prüft den Weiterzug des Entscheids.
Die Pläne der Stadt Bülach für eine umfassende Sportanlage auf einer Fläche von rund elf Hektaren haben einen schweren Rückschlag erlitten. Das Projekt, das unter anderem eine Vierfachturnhalle und fünf Fussballfelder vorsah, wurde durch einen Gerichtsentscheid gestoppt. Nun liegt die Begründung des Gerichts vor, die weitreichende Konsequenzen für die Stadtplanung haben könnte.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Zürcher Baurekursgericht hat die Umzonung für den Sportpark Erachfeld in Bülach für ungültig erklärt.
- Laut Gericht gehört eine Anlage dieser Grösse in eine Bauzone, nicht in eine Erholungszone ausserhalb des Siedlungsgebiets.
- Die Stadt argumentierte mit mangelndem Platz und langfristigem Bedarf, während die Gegner das Projekt als überdimensioniert kritisierten.
- Der Stadtrat empfiehlt dem Parlament, den Gerichtsentscheid weiterzuziehen.
- Unabhängig davon plant die Stadt, auf einer bereits bestehenden Erholungsfläche zwei Kunstrasenfelder zu realisieren.
Ein Projekt von regionaler Bedeutung
Die Stadt Bülach plant seit Jahren, im Gebiet Erachfeld eine zentrale Sport- und Erholungsanlage zu errichten. Angesichts des Bevölkerungswachstums und der steigenden Nachfrage nach Sportinfrastruktur sollte hier ein Zentrum für verschiedene Sportarten entstehen. Das Projekt sollte auf städtischem Ackerland realisiert werden.
Die Pläne waren ambitioniert und umfassten eine Vielzahl von Einrichtungen:
- Fünf Rasensportfelder für den Fussballbetrieb
- Eine moderne Vierfachturnhalle
- Innen- und Aussenanlagen für Beachvolleyball
- Eine Boulderanlage und ein grosser Spielplatz
Um diese Vision zu verwirklichen, beschloss das Bülacher Parlament eine Erweiterung der bestehenden Erholungszone. Dieser Schritt war die rechtliche Grundlage für das Bauvorhaben. Doch gegen diese Umzonung wurde Rekurs eingelegt.
Die richterliche Begründung
Das Baurekursgericht hat nun die Umzonung aufgehoben und damit das gesamte Projekt in seiner jetzigen Form gestoppt. Die zentrale Begründung des Gerichts ist klar: Eine Anlage dieser Dimension gehört in eine Bauzone und nicht in eine Erholungszone, die sich ausserhalb des eigentlichen Siedlungsgebiets befindet.
In der veröffentlichten Urteilsbegründung heisst es, dass die geplanten Bauten die Grösse von Anlagen in einer typischen Erholungszone bei weitem übersteigen. Selbst wenn das Erachfeld der am besten geeignete Standort wäre, rechtfertige dies allein kein überwiegendes öffentliches Interesse, das eine solche Ausnahme im Landwirtschaftsgebiet erlauben würde.
Vergleich mit einem Fall aus dem Wallis
Das Gericht zog eine Parallele zu einem Urteil des Bundesgerichts von 2016. Damals ging es um eine Ringkuhkampfarena im Wallis mit 4000 Zuschauerplätzen und einer Markthalle. Auch in diesem Fall entschied das höchste Gericht, dass ein solch grosses Bauvorhaben innerhalb der Bauzone realisiert werden muss.
Trotz der klaren Absage an den Standort anerkannte das Gericht grundsätzlich, dass im Raum Bülach ein öffentliches Interesse an einer angemessenen Sportinfrastruktur besteht.
Unterschiedliche Ansichten zum Bedarf
Der Rekurs gegen die Pläne wurde von einer Privatperson, einer Erbengemeinschaft und einem Architekturbüro eingereicht. Ihre Hauptkritik war, dass das Projekt über die realen Bedürfnisse der Stadt hinausgehe. Sie argumentierten, dass der ausgewiesene Bedarf bei drei Fussballfeldern liege, nicht bei fünf.
„Eine Vierfachturnhalle und weitere Anlagen wie ein Spielplatz oder eine Boulderanlage seien nicht zwingend auf grosse Flächen ausserhalb des Siedlungsgebiets angewiesen“, so die Argumentation der Rekurrierenden.
Die Stadt Bülach vertrat eine andere Position. Sie betonte, dass es innerhalb des bestehenden Siedlungsgebiets an geeigneten Flächen für eine solche Anlage fehle. Aufgrund des prognostizierten Bevölkerungswachstums und der Beliebtheit des Fussballsports sei es sinnvoll, langfristig zu planen und einen höheren Bedarf anzunehmen.
Der Stadtrat argumentierte, dass die Bündelung der Anlagen an einem Ort Synergien schaffe. Dies sei besser, als einzelne, kleinere Anlagen verstreut im Siedlungsgebiet zu errichten und immer nur den kurzfristig notwendigen Bedarf zu decken.
Fruchtfolgeflächen kompensiert
Ein Kritikpunkt der Gegner war der Verlust von wertvollem Ackerland. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Stadt Bülach nachweisen konnte, über ausreichend Guthaben zur Kompensation der verlorenen Fruchtfolgefläche zu verfügen. In diesem Punkt folgte das Gericht der Argumentation der Stadt.
Wie geht es nun weiter?
Der Gerichtsentscheid bedeutet einen grossen Rückschlag, aber nicht das endgültige Ende der Pläne. Der Bülacher Stadtrat hat bereits angekündigt, dass er dem Parlament empfehlen wird, den Fall an die nächste Instanz weiterzuziehen. Die endgültige Entscheidung darüber, ob der Rechtsweg weiter beschritten wird, liegt beim Stadtparlament, das die Umzonung ursprünglich beschlossen hatte.
Ungeachtet des laufenden Verfahrens könnte im Erachfeld aber schon bald Fussball gespielt werden. Die Stadt plant, auf einer Teilfläche, die bereits heute als Erholungszone ausgewiesen ist, zwei Kunstrasenfelder zu erstellen. Diese sollen bis 2027 realisiert werden, um den dringenden Bedarf für den Trainings- und Spielbetrieb zu decken. Auch über dieses Vorhaben muss das Parlament noch entscheiden.
Die Zukunft des grossen Sportparks bleibt somit ungewiss. Die kommenden politischen und juristischen Entscheide werden zeigen, ob Bülach seine Vision einer zentralen Sport- und Erholungsanlage doch noch umsetzen kann.





