Die Stadt Winterthur hat klargestellt, dass die bisherige Praxis des Dauercampings am Schützenweiher nicht fortgesetzt werden kann. In einer Antwort auf eine Interpellation aus dem Stadtparlament macht der Stadtrat den betroffenen Personen wenig Hoffnung auf einen alternativen Standort. Grund dafür sind vor allem fehlendes Bauland und strenge Zonen-Vorschriften.
Für die Menschen, die den Campingplatz als ihren Lebensmittelpunkt betrachten, bedeutet diese Entscheidung eine unsichere Zukunft. Die Stadt plant, den Campingplatz für 12 Millionen Franken zu modernisieren, was die bisher geduldete Wohnform ausschliesst. Die aktuelle Pachtvereinbarung läuft 2026 aus.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Stadtrat Winterthur lehnt eine Umzonung des Campingplatzes Schützenweiher für Dauercamping ab.
- Betroffene Dauercamper müssen einen offiziellen Wohnsitz ausserhalb des Platzes nachweisen.
- Ein neuer Standort ist aufgrund fehlenden Baulandes und hoher Anforderungen derzeit nicht realisierbar.
- Die Stadt bietet den Betroffenen Unterstützung durch die Wohnhilfe an und wird bis Frühling 2026 auf sie zukommen.
Rechtliche Hürden am Schützenweiher
Die Debatte um das Dauercamping in Winterthur ist nicht neu, doch die jüngste Stellungnahme des Stadtrats schafft nun klare Verhältnisse. Das Hauptproblem am bestehenden Standort Schützenweiher ist die Zonenordnung. Der Campingplatz befindet sich in der sogenannten Erholungszone 2, die für touristische Zwecke und Kurzaufenthalte vorgesehen ist.
Für eine legale Nutzung als dauerhafter Wohnort wäre eine Umzonung in eine Wohnzone erforderlich. Diesen Schritt lehnt der Stadtrat kategorisch ab. Die Begründung: Der Standort liegt im Erholungsgebiet Rosenberg, dessen Charakter als Naherholungsraum für die Öffentlichkeit erhalten bleiben muss.
Hintergrund: Die Interpellation
Die aktuelle Diskussion wurde durch eine Interpellation im Mai ausgelöst. Vertreter von EVP, Grüne/AL und FDP reichten einen Vorstoss mit sechs Fragen zur Zukunft des Dauercampings ein. Die nun vorliegende Antwort des Stadtrats ist das Ergebnis dieser politischen Anfrage und sorgt für Ernüchterung bei den Betroffenen.
Modernisierungsprojekt als Auslöser
Die Situation spitzt sich durch die geplanten Investitionen zu. Ein bewilligter Ausbau des Campingplatzes für rund 12 Millionen Franken soll die Anlage modernisieren und für Touristen attraktiver machen. Im Stadtparlament führte dieses Vorhaben im Juni zu emotionalen Debatten, bei denen Kritiker von einem „Luxuscamping“ sprachen, das die Bedürfnisse der bisherigen Bewohner ignoriere.
Bisher wurde das Dauercamping am Schützenweiher stillschweigend geduldet. Mit dem Auslaufen des Pachtvertrags im Jahr 2026 und dem Beginn der Sanierungsarbeiten endet diese Übergangsphase jedoch endgültig. Der Stadtrat betont, dass Dauercamper schon heute rechtlich verpflichtet wären, einen ordentlichen Wohnsitz ausserhalb des Platzes zu unterhalten.
Kein alternativer Standort in Sicht
Obwohl der Stadtrat anerkennt, dass die Wohnform des Dauercampings den Bedürfnissen bestimmter Personengruppen entspricht, sind die Aussichten auf einen Ersatzstandort gering. Die Stadtverwaltung hat eine Liste von Kriterien formuliert, die ein solcher Platz erfüllen müsste, was die Suche erheblich erschwert.
Anforderungen an einen neuen Standort
- Zonenkonformität: Die Fläche müsste sich in einer ausgewiesenen Wohnzone befinden.
- Infrastruktur: Anschlüsse für Wasser und Energie sowie eine Zufahrt für Rettungsdienste wären zwingend.
- Wirtschaftlichkeit: Die Nutzer müssten einen angemessenen Mietzins entrichten.
- Eigenverantwortung: Die Herrichtung und Bewirtschaftung des Platzes läge in der Verantwortung der Dauercamper.
Das grösste Hindernis ist jedoch der Mangel an geeignetem Bauland in Winterthur. Die Stadt verfügt derzeit über keine freien Flächen in einer Wohnzone, die für ein solches Projekt zur Verfügung gestellt werden könnten. Damit rückt eine schnelle Lösung in weite Ferne.
„Grundsätzlich würden seitens Stadtrat keine Einwände gegen einen Ersatzstandort bestehen“, heisst es in der offiziellen Antwort. Doch die zahlreichen Bedingungen machen deutlich, wie schwierig die Umsetzung wäre.
Wie geht es für die Betroffenen weiter?
Die Zukunft der Dauercamper vom Schützenweiher ist ungewiss. Der Stadtrat hat jedoch zugesichert, die Betroffenen nicht allein zu lassen. Es ist geplant, dass die städtische Wohnhilfe spätestens im Frühling 2026 aktiv auf die Bewohner zugeht, um individuelle Lösungen zu finden.
Diese Unterstützung soll den Übergang in eine reguläre Wohnform erleichtern. Ob dies für alle Betroffenen eine realistische Option darstellt, bleibt abzuwarten. Viele schätzen am Dauercamping nicht nur die geringeren Kosten, sondern auch die Gemeinschaft und die naturnahe Lebensweise.
Ein Hoffnungsschimmer aus dem Kantonsrat?
Eine kleine Hoffnung besteht in der laufenden Revision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG). Der Stadtrat weist darauf hin, dass die Gesetzesänderung den Spielraum für befristete Zwischennutzungen vergrössern könnte. Ob dies auch eine Lösung für das Dauercamping beinhalten könnte, ist jedoch noch unklar.
Die Vorlage wird aktuell im Kantonsrat behandelt, und eine Entscheidung steht noch aus. Für die Dauercamper vom Schützenweiher ist dies ein schwacher Trost, da ihre Zeit auf dem Platz bis 2026 begrenzt ist. Die Stadt prüft im Rahmen ihrer Wohnpolitik, ob künftig generell mehr Raum für solche Nischenwohnformen geschaffen werden kann, konkrete Projekte gibt es aber noch nicht.





