Im Kanton Zürich können Privathaushalte gefährliche Abfälle wie Farben, Chemikalien und Medikamente sicher und kostenlos entsorgen. Ein mobiler Sammeldienst, das sogenannte Sonderabfallmobil, fährt regelmässig alle Gemeinden an und nimmt bis zu 20 Kilogramm Sonderabfall pro Haushalt und Jahr entgegen. Dieses System schützt die Umwelt und die öffentliche Gesundheit vor den Risiken einer unsachgemässen Entsorgung.
Die korrekte Entsorgung dieser Stoffe ist von entscheidender Bedeutung, da sie bei falscher Handhabung Böden, Gewässer und die Luft belasten können. Der Kanton Zürich bietet mit diesem Service eine einfache und zugängliche Lösung für alle Bürgerinnen und Bürger, um ihren Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.
Das Wichtigste in Kürze
- Kostenlose Abgabe von bis zu 20 Kilogramm Sonderabfall pro Haushalt und Jahr.
- Das Sonderabfallmobil besucht jede Gemeinde im Kanton mindestens einmal jährlich.
- Eine breite Palette gefährlicher Stoffe wird angenommen, darunter Chemikalien, Farben und Medikamente.
- Die fachgerechte Entsorgung verhindert schwere Umweltschäden und schützt die Gesundheit.
Was ist Sonderabfall und warum ist die Entsorgung so wichtig?
Als Sonderabfall gelten alle Produkte aus dem Haushalt, die aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung eine Gefahr für die Umwelt oder die Gesundheit darstellen können. Dazu gehören alltägliche Gegenstände wie Reinigungsmittel, Batterien, alte Farben oder abgelaufene Medikamente. Diese Produkte enthalten oft giftige, ätzende oder brennbare Substanzen.
Eine unsachgemässe Entsorgung, beispielsweise über den normalen Hauskehricht oder das Abwasser, hat schwerwiegende Folgen. Giftstoffe können ins Grundwasser gelangen, Böden verunreinigen und Kläranlagen beschädigen. Dies gefährdet nicht nur die Trinkwasserqualität, sondern schadet auch Tieren und Pflanzen nachhaltig.
Hintergrund: Gesetzliche Grundlagen
Die Entsorgung von Sonderabfällen ist in der Schweiz streng geregelt. Die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) schreibt vor, dass solche Stoffe getrennt gesammelt und von spezialisierten Betrieben unschädlich gemacht werden müssen. Die Verantwortung liegt dabei sowohl bei den Herstellern und Händlern als auch bei den Konsumenten.
Gefahrensymbole als wichtiger Hinweis
Viele Produkte, die als Sonderabfall gelten, sind mit speziellen Gefahrensymbolen gekennzeichnet. Diese Piktogramme auf rotem Grund warnen vor Risiken wie "ätzend", "hochentzündlich" oder "umweltgefährdend". Finden Sie solche Symbole auf einer Verpackung, gehört der Inhalt definitiv nicht in den normalen Abfall.
Auch Produkte ohne explizite Warnhinweise, wie abgelaufene Medikamente oder quecksilberhaltige Fieberthermometer, müssen als Sonderabfall behandelt werden. Im Zweifelsfall ist es immer sicherer, ein Produkt bei der Sammelstelle abzugeben.
Das Sonderabfallmobil: Ein Service für alle Gemeinden
Um den Bürgerinnen und Bürgern die korrekte Entsorgung zu erleichtern, betreibt der Kanton Zürich einen mobilen Sammeldienst. Das Sonderabfallmobil ist ein speziell ausgerüstetes Fahrzeug, das von Fachpersonal begleitet wird und regelmässig durch den Kanton tourt.
Laut dem Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) des Kantons Zürich wird sichergestellt, dass jede Gemeinde mindestens einmal pro Jahr angefahren wird. Zusätzlich macht das Mobil mindestens einmal pro Quartal in einer der Nachbargemeinden Halt, was die Flexibilität für die Bevölkerung erhöht.
Wie funktioniert die Abgabe?
Die Abgabe von Sonderabfall ist unkompliziert. Die Termine und genauen Standorte des Sonderabfallmobils werden von den Gemeinden im Voraus kommuniziert, meist über die Gemeinde-Website, lokale Anzeiger oder den Abfallkalender.
Am Sammeltag bringen die Einwohner ihre Sonderabfälle direkt zum Mobil. Dort nimmt geschultes Personal die Stoffe entgegen und sorgt für eine sichere Sortierung und Verpackung. Wichtig ist, die Produkte möglichst in ihrer Originalverpackung abzugeben, damit die Inhaltsstoffe klar identifizierbar sind.
Wichtige Regel: 20-Kilogramm-Limite
Die kostenlose Dienstleistung ist für haushaltsübliche Mengen konzipiert. Pro abgebender Person und Jahr wird eine Menge von maximal 20 Kilogramm Sonderabfall entgegengenommen. Für grössere Mengen, die beispielsweise bei Hausräumungen anfallen, oder für Abfälle aus Gewerbe und Industrie gibt es andere, kostenpflichtige Entsorgungswege.
Welche Abfälle werden angenommen?
Die Liste der akzeptierten Sonderabfälle ist umfangreich und deckt die meisten im Haushalt anfallenden gefährlichen Stoffe ab. Eine klare Übersicht hilft dabei, nichts Falsches zu entsorgen.
Liste der angenommenen Sonderabfälle:
- Farben, Lacke, Klebstoffe: Reste von Wandfarben, Holzlasuren, Leim und Lösungsmittel.
- Reinigungsmittel: Säuren, Laugen, Entkalker, Abflussreiniger und Javel-Wasser.
- Chemikalien & Lösungsmittel: Pinselreiniger, Verdünner, Brennsprit und diverse Laborchemikalien aus dem Hobbybereich.
- Garten & Pflanzenschutz: Unkrautvertilger, Schädlingsbekämpfungsmittel, Holzschutzmittel und Düngerreste.
- Gesundheit & Kosmetik: Abgelaufene Medikamente, Desinfektionsmittel, Quecksilber und alte Fieberthermometer.
- Spraydosen & Gaskartuschen: Alle Spraydosen mit Restinhalt sowie Druckgaspatronen.
- Unbekanntes: Stoffe ohne Etikett oder in unklaren Behältern, die potenziell gefährlich sein könnten.
"Die korrekte Entsorgung von Sonderabfall ist ein kleiner Aufwand für den Einzelnen, aber ein riesiger Gewinn für unsere Umwelt. Das kantonale Sammelsystem macht es den Menschen einfach, Verantwortung zu übernehmen." - Zitat eines Umweltexperten
Was wird nicht angenommen?
Es ist ebenso wichtig zu wissen, welche Gegenstände nicht vom Sonderabfallmobil angenommen werden. Für diese gibt es separate Entsorgungswege:
- Munition, Sprengstoff, Feuerwerk: Diese Gegenstände müssen der Polizei übergeben werden.
- Radioaktive Abfälle: Hierfür ist die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) zuständig.
- Alte Elektrogeräte: Können kostenlos im Fachhandel zurückgegeben werden (SWICO-Recycling).
- Tierkadaver: Gehören in die regionale Tierkörpersammelstelle.
Alternativen und weitere Informationen
Neben dem Sonderabfallmobil gibt es weitere Möglichkeiten, gefährliche Abfälle loszuwerden. Viele Verkaufsstellen, die Produkte wie Farben oder Chemikalien anbieten, sind gesetzlich verpflichtet, Reste dieser Produkte kostenlos zurückzunehmen.
Apotheken nehmen in der Regel alte oder ungenutzte Medikamente zurück. Dies ist eine sichere Methode, um zu verhindern, dass Wirkstoffe in die Umwelt gelangen.
Kontakt und Auskünfte
Für detaillierte Fragen zu den Sammelterminen in der eigenen Gemeinde ist die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung die erste Anlaufstelle. Allgemeine Auskünfte zur Sonderabfallentsorgung im Kanton Zürich erteilt die Sektion Abfallwirtschaft des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) unter der Telefonnummer 043 259 39 49.
Durch die Nutzung dieser Angebote leisten die Bürgerinnen und Bürger des Kantons Zürich einen wichtigen Beitrag zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen für zukünftige Generationen.





