Die Gemeinde Gachnang im Kanton Thurgau hat im November 2025 die Familie Wyler aufgefordert, die Kosten für die Unterbringung ihres Sohnes in einem Zürcher Heim zu zahlen. Dieser Fall markiert den Höhepunkt eines Konflikts über die finanzielle Beteiligung der Eltern an der Heimbetreuung ihres Kindes. Die täglichen Kosten für die Betreuung sind seit August 2025 auf 824 Franken gestiegen, was eine erhebliche Belastung für die Familie darstellt.
Wichtige Punkte
- Familie Wyler streitet mit Gemeinde Gachnang über Heimkosten.
- Tagespauschale für Heimunterbringung stieg auf 824 Franken.
- Der Sohn lebt seit Dezember 2024 in einem Zürcher Heim.
- Die Gemeinde drohte mit rechtlichen Schritten.
Hintergrund des Konflikts
Der älteste Sohn der Familie Wyler ist seit Dezember 2024 in einem Zürcher Heim untergebracht. Die anfängliche Tagespauschale betrug 729 Franken. Seit August 2025 erhöhte sich diese Pauschale jedoch auf 824 Franken pro Tag. Diese Kostensteigerung hat die finanzielle Situation der Familie zusätzlich verschärft und zum aktuellen Streit mit der Gemeinde Gachnang geführt.
Die Gemeinde Gachnang forderte die Familie Wyler im November 2025 auf, sich an den Kosten zu beteiligen. Die Aufforderung kam in einer ungewöhnlich formulierten Mitteilung, die die Möglichkeit rechtlicher Schritte andeutete, falls die Familie nicht kooperiere. Dies hat bei der Familie Wyler für zusätzliche Unsicherheit und Belastung gesorgt.
Steigende Kosten für Heimbetreuung
Die Kosten für spezialisierte Betreuungseinrichtungen wie das Zürcher Heim, in dem der Sohn der Wylers lebt, sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Diese Entwicklung betrifft nicht nur die Familie Wyler, sondern viele andere Familien in der Schweiz, die auf solche Angebote angewiesen sind. Die Gründe für die Kostensteigerungen sind vielfältig und reichen von höheren Personalaufwendungen bis zu gestiegenen Betriebskosten.
Fakten zu Heimkosten
- Anfängliche Tagespauschale: 729 Franken (Dezember 2024)
- Aktuelle Tagespauschale: 824 Franken (seit August 2025)
- Dies entspricht einer Steigerung von rund 13% in weniger als einem Jahr.
Die Gemeinden sind oft mit der Herausforderung konfrontiert, diese Kosten zu tragen oder zumindest einen Teil davon zu subventionieren. Gleichzeitig wird von den Eltern erwartet, dass sie sich im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten beteiligen. Die genaue Aufteilung der Kosten ist oft Gegenstand komplexer Verhandlungen und rechtlicher Auseinandersetzungen.
Die Rolle der Gemeinde Gachnang
Die Gemeinde Gachnang ist für die soziale Unterstützung ihrer Bürger verantwortlich, wozu auch die Finanzierung von Heimaufenthalten gehört, wenn Familien die Kosten nicht vollständig tragen können. Im Fall der Familie Wyler hat die Gemeinde nun eine klare Position bezogen und die Eltern zur Zahlung aufgefordert. Die Formulierung der Mitteilung deutet auf eine Eskalation des Konflikts hin.
«Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie den Rechtsweg beschreiten möchten» – selten klingt eine Klageandrohung so nett.
Diese zynische Formulierung, die der Gemeinde zugeschrieben wird, zeigt die angespannte Lage. Sie verdeutlicht, dass die Gemeinde zwar versucht, einen formal korrekten Ton zu wahren, aber gleichzeitig unmissverständlich auf die Konsequenzen einer Nichtzahlung hinweist. Für die betroffene Familie bedeutet dies zusätzlichen Druck und die Notwendigkeit, sich rechtlich beraten zu lassen.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Elternbeiträge
In der Schweiz regeln kantonale und kommunale Gesetze die Beteiligung von Eltern an den Kosten für die Unterbringung ihrer Kinder in Heimen. Diese Regelungen sind oft komplex und berücksichtigen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern. Ziel ist es, eine faire Lastenverteilung zwischen öffentlichen Kassen und den Familien zu gewährleisten.
Gesetzliche Grundlagen
Die Höhe der Elternbeiträge wird in der Regel basierend auf dem Familieneinkommen und dem Vermögen festgelegt. Es gibt Freibeträge und Obergrenzen, um sicherzustellen, dass die finanzielle Existenz der Familie nicht gefährdet wird. Die genauen Bestimmungen können jedoch von Kanton zu Kanton variieren, was die Situation zusätzlich erschwert.
Familien, die mit solchen Forderungen konfrontiert sind, haben oft das Gefühl, in einem bürokratischen Dschungel gefangen zu sein. Die Unterstützung durch spezialisierte Anwälte oder Sozialberatungsstellen ist in solchen Fällen unerlässlich, um die eigenen Rechte und Pflichten zu verstehen und angemessen reagieren zu können.
Ausblick für Familie Wyler
Der Fall der Familie Wyler ist exemplarisch für die Herausforderungen, denen sich viele Familien in der Schweiz gegenübersehen, wenn sie auf externe Betreuungsangebote angewiesen sind. Der Konflikt mit der Gemeinde Gachnang könnte nun in eine juristische Auseinandersetzung münden, was für alle Beteiligten mit weiteren Kosten und Belastungen verbunden wäre.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation entwickeln wird. Die Familie Wyler muss nun entscheiden, ob sie den Rechtsweg beschreiten will, wie von der Gemeinde angedeutet. Dieser Fall unterstreicht die Notwendigkeit klarer und transparenter Regelungen sowie einer sensiblen Kommunikation zwischen Behörden und betroffenen Familien.





