Das Bezirksgericht Winterthur hat einen 51-jährigen Mann wegen gewerbsmässigen Betrugs zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Der Mann hatte einem 79-jährigen Rentner mit beginnender Demenz systematisch 34'000 Franken abgenommen, indem er erfundene Notlagen vorschützte. Zusätzlich zur Strafe wurde ein Landesverweis von zehn Jahren ausgesprochen.
Ein gezielter Betrug über mehrere Monate
Der Fall begann im April 2023, als der 51-jährige rumänische Hilfsarbeiter vor einem Lebensmittelgeschäft in Winterthur gezielt einen 79-jährigen Schweizer ansprach. Er schilderte ihm eine angebliche wirtschaftliche Notlage und baute so den ersten Kontakt auf.
In den folgenden drei Monaten gelang es dem Täter, das Vertrauen des gesundheitlich angeschlagenen Rentners zu gewinnen und ihn zur Übergabe von erheblichen Geldbeträgen zu bewegen. Die Gesamtsumme belief sich auf mindestens 34'000 Franken.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein 51-jähriger Mann wurde wegen gewerbsmässigen Betrugs verurteilt.
- Er erbeutete 34'000 Franken von einem 79-jährigen Rentner mit beginnender Demenz.
- Das Urteil lautet auf 14 Monate bedingte Freiheitsstrafe und 10 Jahre Landesverweis.
- Der Täter nutzte erfundene Geschichten über kranke Familienmitglieder und finanzielle Nöte.
Die perfide Vorgehensweise des Täters
Um an das Geld zu gelangen, erzählte der Verurteilte dem Rentner wiederholt von erfundenen oder stark übertriebenen Notsituationen. Er gab an, dringend Geld für die medizinische Behandlung seiner angeblich schwer erkrankten Kinder oder Ehefrau zu benötigen. Andere Vorwände waren ausstehende Mietzahlungen oder notwendige Renovationskosten.
Der 79-jährige Geschädigte, der laut Anklageschrift an einer beginnenden Demenzerkrankung leidet, konnte den Wahrheitsgehalt dieser Schilderungen nicht mehr kritisch überprüfen. Er wurde so über einen längeren Zeitraum emotional unter Druck gesetzt und manipuliert.
Die erbeutete Summe im Detail
Innerhalb von nur drei Monaten flossen insgesamt 34'000 Franken vom Opfer zum Täter. Die Zahlungen setzten sich wie folgt zusammen:
- 15'000 Franken in bar, die der Rentner von seinen Konten abhob und vor dem Geschäft übergab.
- 19'000 Franken, die der Rentner direkt auf das Konto des Täters überwies.
Systematisches Ausnutzen der Hilfsbereitschaft
Die Staatsanwaltschaft stufte das Vorgehen als gewerbsmässig ein, da die erbeuteten Beträge für den Täter praktisch die einzige Einkommensquelle darstellten, um seinen Lebensunterhalt und den seiner Familie zu sichern. Er nutzte die Gutgläubigkeit und Hilfsbereitschaft des Seniors gezielt aus.
Im Gericht erklärte der Täter, er habe den Rentner angesprochen, weil dieser ihm Hoffnung gegeben habe. «Ich sah, dass er ein guter Mensch ist», sagte er aus. Sie hätten sich unter anderem über Gott und Religion unterhalten.
Gerichtsverhandlung und Urteil
Die Verhandlung vor dem Bezirksgericht Winterthur fand am Donnerstag im Rahmen eines abgekürzten Verfahrens statt. Da der Beschuldigte die Taten vollumfänglich gestand, wurde auf Plädoyers verzichtet. Der Mann befand sich zum Zeitpunkt des Prozesses bereits seit drei Monaten in Untersuchungshaft.
Die vorsitzende Richterin konfrontierte den Angeklagten mit der moralischen Dimension seiner Tat. Auf die Frage, ob er keine Skrupel gehabt habe, einem älteren und kranken Mann, dessen Ehefrau in einem Pflegeheim lebt, das Geld abzunehmen, antwortete er: «Was kann ich sagen, es tut mir leid.» Er habe das Geld zum Überleben gebraucht.
«Ihr Verhalten war perfide», betonte die Richterin bei der Urteilsverkündung. Sie führte aus, dass er das Opfer über Monate hinweg ausgenutzt und mit übertriebenen Notsituationen unter Druck gesetzt habe.
Was ist ein abgekürztes Verfahren?
Ein abgekürztes Verfahren ist eine vereinfachte Prozessform im Schweizer Strafrecht. Es kommt zur Anwendung, wenn der Beschuldigte den Sachverhalt, der ihm vorgeworfen wird, eingesteht. Die Staatsanwaltschaft handelt mit dem Beschuldigten einen Strafvorschlag aus. Das Gericht prüft diesen Vorschlag und genehmigt ihn, wenn es ihn für angemessen hält. Dies beschleunigt das Verfahren erheblich.
Konsequenzen für den Verurteilten
Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft vollständig. Der 51-Jährige wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre.
Zusätzlich wurde ein zehnjähriger Landesverweis gegen den rumänischen Staatsbürger verhängt. Nach seiner Haftentlassung wird er dem Migrationsamt überstellt, welches die Ausschaffung nach Rumänien in die Wege leiten wird. Damit muss er die Schweiz für die nächsten zehn Jahre verlassen.





