Ein 48-jähriger Mann musste nach der Einreise von Zürich nach Deutschland eine hohe Strafe bezahlen. Der Grund war die Nichtanmeldung von teuren Sportschuhen. Die Zollbeamten in Lörrach leiteten ein Steuerstrafverfahren ein.
Wichtige Punkte
- Ein Mann reiste mit nicht angemeldeten Sneakern im Wert von 1000 Franken ein.
- Die Zollkontrolle fand im Zug an der Grenze zu Deutschland statt.
- Er musste 415 Euro Einfuhrabgaben und eine Strafe zahlen.
- Zusätzlich wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
Shoppingtour mit Folgen
Der Vorfall ereignete sich, als der Mann nach einem Einkauf in Zürich per Zug nach Deutschland zurückkehren wollte. Im Gepäck hatte er zwei Paar hochwertige Sportschuhe. Diese Schuhe hatten einen Gesamtwert von 1000 Schweizer Franken.
Bei der Befragung durch die Zollbeamten des Hauptzollamts Lörrach gab der Reisende zunächst an, keine anmeldepflichtigen Waren, Geschenke oder neue Einkäufe dabei zu haben. Diese Aussage stellte sich bei der anschliessenden Kontrolle als falsch heraus.
Faktencheck
- Warenwert: 1000 Schweizer Franken
- Strafzahlung: 415 Euro
- Alter des Reisenden: 48 Jahre
- Ort der Kontrolle: Im Zug, bei der Einreise nach Deutschland
Entdeckung der Sportschuhe
Die Zöllner überprüften das Reisegepäck des Mannes. Dabei entdeckten sie die beiden Paar Sportschuhe. Der Mann erklärte daraufhin, dass er die Schuhe als Geschenk vorgesehen hatte. Diese Erklärung änderte jedoch nichts an der rechtlichen Situation.
Die Zollbehörden wiesen darauf hin, dass die Absicht, die Ware zu verschenken, keine Befreiung von der Anmeldepflicht darstellt. Entscheidend ist der Wert der Ware und die korrekte Deklaration bei der Einreise in die Europäische Union.
«Auf die Frage nach anmeldepflichtigen Waren, Geschenken oder neuen Einkäufen verneinte der Reisende zunächst alles», teilte das Lörracher Zollamt mit. «Erst bei der anschliessenden Kontrolle seines Reisgepäcks kamen die zwei hochwertigen Sportschuhe im Wert von 1000 Schweizer Franken zum Vorschein.»
Rechtliche Konsequenzen
Da die Sportschuhe nicht ordnungsgemäss angemeldet wurden, leiteten die Zollbeamten Massnahmen ein. Sie erhoben Einfuhrabgaben in Höhe von 415 Euro. Diese Summe musste der Mann direkt vor Ort bezahlen.
Zusätzlich zu den Abgaben wurde ein Steuerstrafverfahren gegen den 48-Jährigen eingeleitet. Dies bedeutet, dass die Angelegenheit weitere rechtliche Schritte nach sich ziehen kann. Die Behörden prüfen, ob ein Verstoss gegen das Steuerrecht vorliegt.
Hintergrund zur Anmeldepflicht
Für private Einkäufe, die ausserhalb der Europäischen Union getätigt werden, gelten bestimmte Freimengen. Waren, deren Wert diese Freimengen überschreiten, müssen bei der Einreise in die EU angemeldet werden. Dies gilt auch für Geschenke.
Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften kann zu Nachzahlungen und Strafverfahren führen. Die genauen Freimengen variieren je nach Art der Ware und dem Reiseweg.
Warnung der Zollbehörde
Eine Sprecherin des Hauptzollamts Lörrach betonte die Wichtigkeit der korrekten Anmeldung von Waren. «Wer hier nicht ehrlich ist, riskiert nicht nur Ärger, sondern auch empfindliche Nachzahlungen», erklärte sie. Diese Aussage richtet sich an alle Reisenden, die Waren aus Nicht-EU-Ländern einführen.
Der Reisende konnte seine Fahrt fortsetzen, nachdem er die fälligen Einfuhrabgaben beglichen hatte. Das Steuerstrafverfahren läuft jedoch weiter. Es dient der Prüfung, ob weitere Konsequenzen folgen.
Empfehlungen für Reisende
Reisende sollten sich vor der Einreise über die geltenden Zollvorschriften informieren. Dies gilt insbesondere für Einkäufe in Nicht-EU-Ländern wie der Schweiz. Informationen dazu sind auf den Webseiten der Zollbehörden verfügbar.
Es ist ratsam, Quittungen und Kaufbelege aufzubewahren. Diese Dokumente können bei einer Zollkontrolle hilfreich sein, um den Wert der Waren nachzuweisen. Eine ehrliche Deklaration vermeidet Probleme und zusätzliche Kosten.
- Informieren Sie sich über Freimengen.
- Melden Sie Waren über dem Freibetrag an.
- Bewahren Sie Kaufbelege auf.
- Seien Sie ehrlich bei Zollkontrollen.
Dieser Fall zeigt, dass die Zollkontrollen ernst genommen werden. Die Beamten achten genau auf die Einhaltung der Einfuhrbestimmungen. Ein teurer Einkauf kann schnell noch teurer werden, wenn die Regeln missachtet werden.





