Kanton Zürich muss Arbeitszeugnis nach Gerichtsurteil anpassen

Das Zürcher Verwaltungsgericht verpflichtet ein kantonales Amt, das Arbeitszeugnis einer langjährigen Mitarbeiterin zu korrigieren. Die bisherige Bewertung entsprach nicht ihren sehr guten Leistungen.

Clara Meier
Clara Meier
Lokalrecht
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Kanton Zürich muss Arbeitszeugnis nach Gerichtsurteil anpassen