In Bachenbülach wird auf zwei zentralen Strassen weiterhin systematisch zu schnell gefahren, obwohl seit über einem Jahr flächendeckend Tempo 30 gilt. Nach erneuten Messungen hat der Gemeinderat nun entschieden, bauliche Massnahmen zu ergreifen, um die Geschwindigkeit zu reduzieren. Geplant sind neue und versetzte Parkplätze, die den Verkehr auf natürliche Weise verlangsamen sollen.
Das Wichtigste in Kürze
- Auf der Länggenstrasse und der Niederglatterstrasse in Bachenbülach wird die Tempo-30-Zone unzureichend eingehalten.
- Nachmessungen zwischen Juli und September 2025 bestätigten die anhaltend hohen Geschwindigkeiten.
- Die Gemeinde aktiviert nun den "Plan B", der die Einrichtung neuer und die Verschiebung bestehender Parkfelder vorsieht.
- Ziel ist eine natürliche Verkehrsberuhigung, ohne auf weitere Kontrollen oder Schilder zu setzen.
Ein Jahr Tempo 30 mit gemischten Ergebnissen
Seit der Einführung der flächendeckenden Tempo-30-Zone vor über einem Jahr überwacht die Gemeinde Bachenbülach in Zusammenarbeit mit der Stadtpolizei Bülach die Einhaltung der neuen Geschwindigkeitsbegrenzung. Zwei mobile Tempo-Displays mit Smiley-Feedback sind seither permanent im Einsatz, um die Fahrzeuglenker zu sensibilisieren.
Erste umfassende Messungen fanden zwischen Dezember 2024 und Juni 2025 an insgesamt 22 Standorten statt. Die Auswertung dieser Daten zeigte bereits damals ein klares Bild: Auf den meisten Strassen wurde die neue Regelung gut angenommen, doch auf drei Abschnitten gab es erhebliche Probleme.
Was bedeutet der V85-Wert?
Der V85-Wert ist eine wichtige Kennzahl in der Verkehrsplanung. Er gibt die Geschwindigkeit an, die von 85 Prozent der Fahrzeuge nicht überschritten wird. Gemäss den Richtlinien der Kantonspolizei Zürich gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung als eingehalten, wenn der V85-Wert nicht mehr als 8 km/h über dem Tempolimit liegt. Bei Tempo 30 beträgt die Toleranzgrenze also 38 km/h.
Auf der Eschenmosenstrasse, der Länggenstrasse und der Niederglatterstrasse lag dieser Wert deutlich über der zulässigen Grenze. Die Gemeinde kündigte daraufhin an, die Situation weiter zu beobachten und bei Bedarf nachzubessern.
Nachmessungen bestätigen Handlungsbedarf
Zwischen Juli und September 2025 wurde eine zweite Messreihe durchgeführt, um die Entwicklung auf den Problemstrecken zu überprüfen. Die neuen Resultate, die der Gemeinderat kürzlich veröffentlichte, zeigen eine positive Veränderung auf der Eschenmosenstrasse, wo die Geschwindigkeiten zurückgegangen sind.
Anders sieht die Situation jedoch auf den beiden anderen Strassen aus. "Auf der Länggenstrasse und der Niederglatterstrasse bleibt die Situation hingegen unbefriedigend", so die offizielle Mitteilung des Gemeinderats. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind weiterhin zu hoch und erfordern nun konkrete Massnahmen.
Durch die Anpassung der Parkordnung werde eine natürlichere Reduktion der Geschwindigkeit angestrebt, schreibt der Gemeinderat in seiner Mitteilung.
Der "Plan B" tritt in Kraft
Bereits bei der Einführung der Tempo-30-Zone hatte die Gemeindeversammlung vorausschauend einen sogenannten "Plan B" beschlossen. Dieser Plan enthält bauliche Massnahmen zur Verkehrsberuhigung, die dann umgesetzt werden sollen, wenn die Geschwindigkeitsreduktion durch die blosse Signalisation nicht erreicht wird. Genau dieser Fall ist nun eingetreten.
Die geplanten Eingriffe zielen darauf ab, den Strassenraum so zu gestalten, dass schnelles Fahren unattraktiv und schwierig wird. Anstatt auf zusätzliche Kontrollen oder Verbote zu setzen, will die Gemeinde die Infrastruktur anpassen.
Länggenstrasse: Neue Parkfelder als Hindernis
Auf der Länggenstrasse sollen zusätzliche Parkfelder geschaffen werden. Diese werden strategisch platziert, um die Fahrbahn optisch zu verengen und eine gerade, übersichtliche Streckenführung zu unterbrechen. Solche Massnahmen zwingen Fahrzeuglenker erfahrungsgemäss dazu, ihre Geschwindigkeit anzupassen.
Die Gemeinde wird nun bei der Kantonspolizei Zürich einen entsprechenden Antrag für die neuen Parkfelder stellen. Nach der Bewilligung durch die kantonalen Behörden muss die Verkehrsanordnung noch amtlich publiziert werden, bevor die Markierungsarbeiten beginnen können.
Niederglatterstrasse: Versetzte Parkordnung
Ein ähnlicher Ansatz wird auf der Niederglatterstrasse verfolgt. Hier sollen jedoch keine neuen Parkplätze entstehen, sondern die bestehenden versetzt werden. Durch die versetzte Anordnung der parkierten Fahrzeuge entsteht eine Art Slalom-Effekt, der ebenfalls zu einer automatischen Reduktion des Tempos führt.
Der Weg zur Umsetzung
- Beschluss: Der Gemeinderat hat die Umsetzung von "Plan B" beschlossen.
- Antrag: Die Gemeinde stellt bei der Kantonspolizei Zürich die Anträge für die Parkfeldänderungen.
- Bewilligung: Die Kantonspolizei prüft und bewilligt die Massnahmen.
- Publikation: Die neue Verkehrsanordnung wird amtlich publiziert.
- Umsetzung: Die neuen Markierungen werden auf den Strassen angebracht.
Auch für diese Massnahme ist ein Antrag bei der Kantonspolizei erforderlich. Mit diesen gezielten baulichen Anpassungen hofft die Gemeinde Bachenbülach, die Sicherheit auf den betroffenen Strassen zu erhöhen und die Akzeptanz der Tempo-30-Zone nachhaltig zu verbessern.





