Der Bildungsrat des Kantons Zürich hat eine wichtige Entscheidung getroffen, die das Zürcher Gymnasialsystem grundlegend verändert. Ab dem Schuljahr 2029/30 werden alle kantonalen Mittelschulen ein Kurzgymnasium anbieten. Diese Massnahme zielt darauf ab, den Zugang zu gymnasialer Bildung zu erweitern und die Verteilung der Schüler auf den vorhandenen Schulraum zu optimieren.
Wichtige Punkte
- Vier Gymnasien, die bisher nur Langgymnasien führten, öffnen sich für Sekundarschüler.
- Die Kantonsschulen Rämibühl Literargymnasium, Rämibühl Realgymnasium, Hohe Promenade und Rychenberg Winterthur sind betroffen.
- Massnahme soll Engpässe beim Schulraum, insbesondere in der Stadt Zürich, entschärfen.
- Schülerinnen und Schüler können sich künftig unabhängig von der Vorbildung für alle Profile anmelden.
- Die Änderung tritt ab dem Schuljahr 2029/30 in Kraft.
Zugangserleichterung und Schulraumverteilung
Bisher gab es im Kanton Zürich eine Ungleichheit im Zugang zu den Gymnasien. Von den 21 kantonalen Gymnasien nahmen vier Schulen keine Sekundarschüler auf. Dazu gehörten die Kantonsschulen Rämibühl Literargymnasium (KRL), Rämibühl Realgymnasium (KRR), Hohe Promenade (KHP) und Rychenberg Winterthur (KRW). Diese Schulen boten ausschliesslich das sechsjährige Langgymnasium an, welches direkt nach der Primarschule beginnt.
Sekundarschüler, die die gymnasiale Maturität über das vierjährige Kurzgymnasium anstrebten, hatten zu diesen Institutionen keinen Zugang. Dies schränkte die Auswahl für einen Teil der begabten Jugendlichen erheblich ein. Die Entscheidung des Bildungsrates schafft nun Chancengleichheit.
Faktencheck
- Anzahl kantonaler Gymnasien im Kanton Zürich: 21
- Anzahl reiner Langgymnasien vor der Änderung: 4
- Start der Neuregelung: Schuljahr 2029/30
Herausforderungen im Schulraum
Die Problematik der ungleichen Zugänglichkeit wurde durch die zunehmenden Engpässe bei der Bereitstellung von Schulraum verstärkt. Besonders in der Stadt Zürich sind die Kapazitäten der Gymnasien, die bereits ein Kurzgymnasium anbieten, oft ausgelastet. Dies führte in den letzten Jahren zu einer komplexeren Zuteilung von Schülern an die Kurzgymnasien.
Mit der Öffnung aller Gymnasien für Sekundarschüler soll eine bessere Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf den gesamten verfügbaren Schulraum erreicht werden. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Entlastung der bestehenden Kurzgymnasien und zur effizienteren Nutzung der gesamten Infrastruktur.
«Diese Massnahme ist entscheidend, um den steigenden Bedarf an gymnasialen Plätzen zu decken und gleichzeitig allen talentierten Schülern den gleichen Zugang zu ermöglichen», erklärte ein Vertreter des Bildungsrates.
Der Weg zur gymnasialen Maturität
Im Kanton Zürich gibt es zwei Wege zur gymnasialen Maturität: das sechsjährige Langgymnasium, das nach der Primarschule beginnt, und das vierjährige Kurzgymnasium, das nach der Sekundarschule besucht wird. Bisher waren einige Schulen nur für den Langgymnasium-Weg offen.
Zwei weitere Langgymnasien, die Kantonsschule Freudenberg und die Kantonsschule Wiedikon, standen Sekundarschülerinnen und -schülern nur für bestimmte Profile offen. Auch hier wird die vollständige Öffnung für alle Fächerangebote des Kurzgymnasiums eine erhebliche Verbesserung darstellen.
Hintergrund der Reform
Die Initiative zur Überprüfung der Öffnung der reinen Langgymnasien kam von der Schulleiterkonferenz Zürcher Mittelschulen. Dies geschah im Rahmen der umfassenden Arbeiten zur Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität. Umfragen des Mittelschul- und Berufsbildungsamts zeigten, dass eine Mehrheit der Gymnasien diese Öffnung befürwortete.
Die Reform ist ein Ergebnis einer breiten Konsultation und des Bestrebens, das Bildungssystem an die aktuellen Bedürfnisse anzupassen.
Auswirkungen auf Schüler und Schulen
Für die Schüler bedeutet die Neuregelung mehr Wahlfreiheit und weniger Hürden beim Übergang von der Sekundarschule ins Gymnasium. Sie können sich künftig für das gesamte Angebot aller gymnasialen Mittelschulen anmelden, unabhängig davon, ob sie das Untergymnasium oder die Sekundarschule besucht haben.
Für die betroffenen Schulen, die bisher ausschliesslich ein Langgymnasium führten, bedeutet dies eine Anpassung ihrer Strukturen und Lehrpläne, um das Kurzgymnasium vollständig zu integrieren. Diese Umstellung wird bis zum Schuljahr 2029/30 erfolgen, was den Institutionen ausreichend Zeit für die Implementierung gibt.
Die Einführung des Kurzgymnasiums an allen Mittelschulen ist ein klares Bekenntnis des Kantons Zürich zur Förderung von Bildungsgerechtigkeit und zur Sicherstellung einer zukunftsfähigen Schullandschaft. Es ist ein Schritt, der nicht nur den Schülern zugutekommt, sondern auch die Effizienz der gesamten Bildungsressourcen im Kanton verbessert.
- Erhöhte Flexibilität: Schüler haben mehr Optionen bei der Schulwahl.
- Bessere Kapazitätsnutzung: Engpässe im Schulraum sollen reduziert werden.
- Gleichere Chancen: Alle Wege zur Matura werden gleichwertig behandelt.
Die langfristigen Auswirkungen dieser Reform werden sorgfältig beobachtet. Ziel ist es, dass alle Schülerinnen und Schüler im Kanton Zürich die bestmöglichen Voraussetzungen für ihre schulische und berufliche Laufbahn erhalten.





