Eine junge Syrerin darf nach einem Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts zu ihrem Ehemann in den Kanton Zürich ziehen. Das Migrationsamt Zürich hatte ihren Antrag auf Kantonswechsel zunächst abgelehnt. Das Gericht hob diese Entscheidung auf und betonte das Recht auf Familienleben.
Der Fall beleuchtet die Herausforderungen, mit denen Paare konfrontiert sind, wenn behördliche Vorgaben das Zusammenleben erschweren. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts stärkt die Rechte von Ehepaaren in ähnlichen Situationen.
Wichtige Erkenntnisse
- Migrationsamt Zürich verweigerte zunächst den Kantonswechsel einer Syrerin.
- Grund für die Ablehnung war die Erwerbslosigkeit der Frau.
- Das Zürcher Verwaltungsgericht hob die Entscheidung auf.
- Das Gericht berief sich auf das Recht auf Familienleben gemäss EMRK.
- Die Frau darf nun zu ihrem Ehemann in den Kanton Zürich ziehen.
Ursprüngliche Ablehnung durch das Migrationsamt
Die Syrerin, die im Februar 2023 im Kanton Tessin Asyl erhalten hatte, wollte nach ihrer Heirat im vergangenen Jahr zu ihrem Ehemann ziehen. Ihr Mann lebt bereits seit mehreren Jahren im Kanton Zürich und besitzt eine Aufenthaltsbewilligung.
Einen Tag nach der Eheschliessung stellte die junge Frau einen Antrag auf Kantonswechsel beim Migrationsamt Zürich. Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt. Das berichtet der «Tages-Anzeiger».
Faktencheck
- Die Frau erhielt im Februar 2023 Asyl im Tessin.
- Ihr Ehemann lebt bereits seit mehreren Jahren im Kanton Zürich.
- Der Antrag auf Kantonswechsel erfolgte einen Tag nach der Hochzeit.
Das Migrationsamt begründete seine Entscheidung mit der Erwerbslosigkeit der Syrerin. Gemäss Artikel 37, Absatz 2 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) haben Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung nur dann Anspruch auf einen Kantonswechsel, wenn sie nicht arbeitslos sind.
Diese Bestimmung sollte sicherstellen, dass Kantonswechsel nicht primär aus Gründen des Sozialhilfebezugs erfolgen. Für die junge Frau bedeutete dies jedoch eine Trennung von ihrem Ehemann.
Beschwerde vor dem Verwaltungsgericht
Die junge Syrerin akzeptierte die Entscheidung des Migrationsamtes nicht. Sie legte Beschwerde beim Zürcher Verwaltungsgericht ein. In ihrer Klage berief sie sich auf grundlegende Rechte, insbesondere auf die Garantie des Familienlebens.
Das Gericht prüfte den Fall sorgfältig. Es berücksichtigte dabei die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Die EMRK schützt das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.
«Die Garantie des Familienlebens muss gegeben sein», so ein zentrales Argument der Beschwerdeführerin, das das Gericht überzeugte.
Die Bedeutung der Europäischen Menschenrechtskonvention
Ein weiterer wichtiger Punkt der EMRK besagt, dass die Einheit der Familie nur dann verhindert werden darf, wenn die nationale oder öffentliche Sicherheit gefährdet ist. Das Verwaltungsgericht kam zu dem Schluss, dass im Fall der Syrerin keine solche Gefährdung vorliegt.
Das Gericht wog die Interessen ab. Es erkannte an, dass die Verteilung ausländischer Bürger auf die Kantone ein «massgebliches öffentliches Interesse» darstellt. Dieses Interesse muss jedoch verhältnismässig sein.
Hintergrund: Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG)
Das AIG regelt die Einreise, den Aufenthalt und die Integration von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz. Es legt auch die Bedingungen für einen Kantonswechsel fest. Artikel 37, Absatz 2 AIG ist hierbei relevant und wurde im vorliegenden Fall ausgelegt.
Gerichtsurteil zugunsten des Ehepaares
Das Zürcher Verwaltungsgericht entschied, dass es unverhältnismässig wäre, der jungen Frau den Kantonswechsel wegen ihrer Erwerbslosigkeit zu verweigern. Es betonte, dass beide Ehepartner erwerbstätig sein wollen.
Ihr Alter und ihre Gesundheit machen dies realistisch. Der Ehemann arbeitet derzeit auf Stundenlohnbasis und ist ebenfalls auf Sozialhilfe angewiesen. Dies zeigt, dass beide Partner bestrebt sind, finanziell eigenständig zu werden.
- Das Gericht sah die Verhältnismässigkeit nicht gegeben.
- Es berücksichtigte den Wunsch beider Ehepartner nach Erwerbstätigkeit.
- Die Ehefrau ist aufgrund ihres Alters und ihrer Gesundheit arbeitsfähig.
Das Gericht wies das Migrationsamt an, dem Antrag der Syrerin auf Kantonswechsel stattzugeben. Damit dürfen die junge Frau und ihr Ehemann nun zusammenleben. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung des Rechts auf Familienzusammenführung.
Auswirkungen des Urteils
Das Urteil hat weitreichende Bedeutung für ähnliche Fälle. Es setzt ein Zeichen dafür, dass das Recht auf Familienleben einen hohen Stellenwert besitzt. Behördliche Entscheidungen müssen immer die Verhältnismässigkeit wahren.
Für die betroffenen Eheleute bedeutet dies das Ende einer ungewissen Phase. Sie können nun ihr gemeinsames Leben im Kanton Zürich beginnen. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Integration der jungen Frau in die Schweizer Gesellschaft.
Weitere rechtliche Entwicklungen
Parallel zu diesem Fall hat das Bundesgericht eine Beschwerde gegen den Erwahrungsbeschluss des Zürcher Kantonsrats im Fall Isabel Garcia gutgeheissen. Benjamin Gautschi, Co-Präsident der GLP-Stadtpartei, feiert dies als Etappensieg. Die Angelegenheit wird nun zur weiteren Prüfung an das Zürcher Verwaltungsgericht zurückverwiesen.
Diese Entwicklung zeigt, dass rechtliche Prozesse in der Schweiz oft komplex sind und mehrere Instanzen durchlaufen können. Bürger haben das Recht, behördliche Entscheidungen anzufechten.
Wichtige Zahlen
- Artikel 37, Absatz 2 des AIG war zentral für die ursprüngliche Ablehnung.
- Die Frau erhielt im Februar 2023 Asyl.
- Das Urteil des Verwaltungsgerichts erfolgte nach der Beschwerde der Frau.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Fall der syrischen Eheleute ist ein klares Signal. Sie betont, dass das Recht auf Familienleben ein starkes Gut ist. Es kann nur unter sehr engen Voraussetzungen eingeschränkt werden. Dies gibt vielen betroffenen Familien Hoffnung und Rechtssicherheit.
Die Integration von Zugewanderten ist ein vielschichtiger Prozess. Der Zugang zum Arbeitsmarkt spielt dabei eine wichtige Rolle. Das Gerichtsurteil berücksichtigt dies, indem es den Wunsch nach Erwerbstätigkeit der Eheleute hervorhebt.





