Der Bülacher Stadtrat hat eine Anpassung der Entschädigungen für die Legislaturperiode 2026 bis 2030 beantragt. Der Vorschlag sieht eine Erhöhung der Gelder für die meisten Behörden vor, darunter auch für die Stadtratsmitglieder selbst. Die Sozialbehörde soll hingegen deutlich weniger erhalten.
Wichtige Punkte
- Der Bülacher Stadtrat fordert eine Erhöhung der gesamten Entschädigungen um 42'000 Franken.
- Stadtratsmitglieder sollen künftig Delegationsentschädigungen selbst behalten dürfen.
- Die Sozialbehörde muss mit einer Kürzung von 25'000 auf 8000 Franken rechnen.
- Das Stadtparlament entscheidet im Februar 2026 über die vorgeschlagenen Änderungen.
Die Frage nach dem Einkommen ist in der Schweiz oft ein sensibles Thema. Bei öffentlichen Ämtern hingegen sind die Entschädigungen transparent. Sie sind in der Entschädigungsverordnung (EVO) der jeweiligen Gemeinde festgehalten. Eine Änderung dieser Verordnung erfordert die Genehmigung durch das Parlament, die Gemeindeversammlung oder eine Volksabstimmung.
Stadtrat begründet Antrag mit gestiegenen Anforderungen
Der Bülacher Stadtrat begründet seinen Antrag auf höhere Entschädigungen mit der gestiegenen Grösse und Dynamik der Stadt. Die letzte Anpassung der EVO erfolgte im Jahr 2018. Seitdem hätten sich die Aufgaben der Behörden als «dynamisch, komplex und vielschichtig» entwickelt. Dies bedeute einen erhöhten Zeitaufwand und anspruchsvollere Tätigkeiten.
Faktencheck
- Letzte Anpassung der Entschädigungsverordnung: 2018.
- Der Stadtrat sieht die Aufgaben als «dynamisch, komplex und vielschichtig».
- Die Stadt Bülach ist in den letzten Jahren gewachsen.
Der Stadtrat schlägt vor, die für die Stadtratsmitglieder zur freien Aufteilung verfügbaren Gelder um 42'000 Franken zu erhöhen. Aktuell erhalten die sechs Stadtratsmitglieder (ohne Präsident) eine Grundentschädigung von knapp 21'000 Franken, zuzüglich 230'000 Franken zur freien Aufteilung. Dies führt zu einer Gesamtentschädigung von knapp 60'000 Franken pro Mitglied. Eine interne Erhebung ergab, dass die Exekutivmitglieder Pensen zwischen 50 und 70 Prozent aufwenden.
Stadtpräsident im kantonalen Vergleich
Stadtpräsident Mark Eberli (EVP) gibt sein Pensum mit 70 bis 80 Prozent an. Er wird derzeit mit 114'500 Franken pro Jahr entschädigt. Ein Vergleich mit anderen Stadtpräsidenten im Kanton Zürich zeigt unterschiedliche Entschädigungen:
- René Huber (Kloten): 84'000 Franken
- Roman Schmid (Opfikon): knapp 70'000 Franken
- Peter Spörri (Wallisellen): 76'000 Franken
In diesen Fällen kommen teilweise noch Sitzungsgelder und Spesen hinzu, was in Bülach nicht der Fall ist. Im Vergleich dazu erhält der Stadtpräsident von Uster, der drittgrössten Stadt im Kanton, 172'000 Franken.
Neuerung bei Delegationsentschädigungen
Bisher mussten Stadtratsmitglieder, die die Stadt in einem Delegationsamt, wie einem Zweckverband oder Verwaltungsrat, vertreten und dafür eine Entschädigung erhalten, dieses Geld an die Stadtkasse abliefern. Der neue Antrag sieht vor, dass diese Entschädigungen künftig von den Mitgliedern selbst behalten werden dürfen. Die bezogenen Entschädigungen werden weiterhin veröffentlicht.
«Wer die Stadt in einem Delegationsamt vertritt und dafür eine Entschädigung erhält, soll dieses Geld neu behalten dürfen.»
Im Fall von Stadtpräsident Mark Eberli belaufen sich diese externen Entschädigungen auf rund 54'000 Franken pro Jahr. Davon entfallen 20'000 Franken auf das Mandat als Verwaltungsrat des Spitals Bülach und 15'000 Franken auf das Präsidium des Kompetenzzentrums Pflege und Gesundheit Unterland. Vier Stadträte erhalten nach eigenen Angaben keine solchen Entschädigungen. Bei zwei weiteren Mitgliedern liegen die Beträge bei 300 respektive 1500 Franken pro Jahr.
Kürzung für die Sozialbehörde
Eine deutliche Kürzung ist für die Sozialbehörde vorgesehen. Die vier Mitglieder der von Stadträtin Frauke Böni (parteilos) präsidierten Behörde erhielten bisher insgesamt 25'000 Franken. Zukünftig sollen sie nur noch 8000 Franken unter sich aufteilen können. Diese Reduzierung wird mit einem stark reduzierten Zeitaufwand in den vergangenen Jahren begründet.
Hintergrundinformationen
Die Sozialbehörde ist für die Umsetzung der Sozialhilfegesetzgebung zuständig. Ihre Aufgaben umfassen die Prüfung von Gesuchen, die Beratung von Hilfesuchenden und die Entscheidung über Unterstützungsleistungen. Eine Reduzierung des Zeitaufwands könnte auf eine Effizienzsteigerung oder eine Verlagerung von Aufgaben hindeuten.
Anpassungen bei Kommissionen und Wahlbüro
Auch bei verschiedenen Kommissionen und dem Wahlbüro sind Änderungen geplant:
- Kommission für Grundsteuern: Die Mitglieder sollen nicht mehr pauschal 2400 Franken pro Jahr und Sitzungsgelder erhalten, sondern mit 185 Franken pro Stunde entschädigt werden.
- Kommission für Stadtgestaltung: Für dieses Fachgremium wird ebenfalls ein Stundenansatz von 185 Franken beantragt. Der Stadtrat argumentiert, dass dies einem branchenüblichen Ansatz entspreche.
- Wahlbüro: Die Entschädigung für die Arbeit im Wahlbüro soll von 30 auf 50 Franken pro Stunde erhöht werden. Die Begründung dafür ist, dass 30 Franken deutlich unter dem Durchschnitt im Bezirk liegen. Dieser liege bei gut 41 Franken. Die Nachbargemeinde Höri zahlt beispielsweise knapp 58 Franken pro Stunde.
Parlament entscheidet im Februar 2026
Bevor die angepasste Entschädigungsverordnung am 1. Juli 2026 in Kraft treten kann, muss sie im Februar 2026 vom Stadtparlament genehmigt werden. Angesichts des aktuellen Budgets, das eine Erhöhung des Steuerfusses um 2 Prozent vorsieht, wird mit intensiven Diskussionen gerechnet. Die Parlamentarier, die über diese Änderungen abstimmen müssen, erhalten gemäss aktueller EVO selbst Entschädigungen zwischen 3000 und 5000 Franken pro Jahr.
Die vollständigen Anträge und Weisungen zur Teilrevision der Entschädigungsverordnung sind auf der Website der Stadt Bülach öffentlich einsehbar.





