Der Kanton Thurgau führt zum 1. Oktober 2025 ein neues Amt für Friedensrichterwesen ein. Diese strukturelle Neuerung soll die administrative Leitung der Friedensrichterämter direkt in die Justiz eingliedern und damit eine einheitlichere Aufsicht gewährleisten. Die fachliche Unabhängigkeit der Friedensrichterinnen und Friedensrichter bleibt dabei vollständig erhalten.
Wichtige Punkte
- Neues Amt für Friedensrichterwesen ab 1. Oktober 2025 im Kanton Thurgau.
- Administrative Leitung wird von den Betreibungs- und Konkurswesen getrennt und der Justiz zugeordnet.
- Fachliche Aufsicht durch die Gerichte bleibt unverändert.
- Keine Schaffung neuer Stellen, lediglich interne Ressourcenverschiebung.
- Ziel ist eine sachgerechte Trennung und Vereinheitlichung der Aufsicht.
Hintergrund der Reorganisation
Bisher waren die fünf Friedensrichterämter der Bezirke Arbon, Frauenfeld, Kreuzlingen, Münchwilen und Weinfelden administrativ dem Amt für Betreibungs- und Konkurswesen unterstellt. Diese Konstellation bestand über einen längeren Zeitraum. Die Entscheidung zur Umstrukturierung wurde getroffen, um eine klarere organisatorische Zuordnung zu schaffen.
Das Thurgauer Obergericht teilte am Dienstag mit, dass die Eingliederung der Friedensrichterämter in die Justiz eine sachgerechte organisatorische Trennung vollziehe. Gleichzeitig werde die Aufsicht über diese Ämter vereinheitlicht. Dies ist ein Schritt zur Optimierung der kantonalen Verwaltungsprozesse.
Faktencheck
- Startdatum: 1. Oktober 2025
- Betroffene Bezirke: Arbon, Frauenfeld, Kreuzlingen, Münchwilen, Weinfelden
- Anzahl Stellenprozente: 10 % werden verschoben
Keine neuen Stellen, interne Verschiebung
Eine Sprecherin des Thurgauer Obergerichts bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, dass im Zuge dieser Umstrukturierung keine neuen Stellen geschaffen werden. Dies unterstreicht den Fokus auf Effizienz und die Nutzung bestehender Ressourcen. Die Massnahme ist als interne Reorganisation konzipiert.
Für die organisatorische Leitung der Friedensrichterämter werden lediglich 10 Stellenprozente vom Amt für Betreibungs- und Konkurswesen in das neu geschaffene Amt für Friedensrichterwesen verschoben. Dies zeigt, dass die Anpassung primär eine Umverteilung von Zuständigkeiten und nicht eine Erweiterung des Personalbestands darstellt.
"Mit der Eingliederung der Friedensrichterämter in die Justiz per 1. Oktober 2025 wird nun eine sachgerechte organisatorische Trennung vollzogen und die Aufsicht vereinheitlicht."
Mitteilung des Thurgauer Obergerichts
Rolle und Unabhängigkeit der Friedensrichter
Die Hauptaufgabe der Friedensrichterinnen und Friedensrichter besteht darin, in Zivilstreitigkeiten zu vermitteln. Sie führen Schlichtungsverfahren durch, um eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien zu finden. Das übergeordnete Ziel ist es, einen formellen Gerichtsprozess zu vermeiden und damit Zeit und Kosten für alle Beteiligten zu sparen.
Die fachliche Aufsicht über die Friedensrichterinnen und Friedensrichter bleibt unverändert bei den Bezirksgerichtspräsidien beziehungsweise dem Obergericht. Dies stellt sicher, dass die Einhaltung rechtlicher Standards und Verfahrensregeln weiterhin gewährleistet ist. Die Unabhängigkeit der Friedensrichter in der Beurteilung und Entscheidung einzelner Fälle wird auch zukünftig beibehalten. Dies ist ein zentraler Pfeiler ihrer Funktion im Rechtssystem.
Bedeutung der Schlichtung
Schlichtungsverfahren sind ein wichtiger Bestandteil des Schweizer Rechtssystems. Sie bieten eine zugängliche und oft weniger formelle Möglichkeit, Konflikte zu lösen. Durch die Vermittlung der Friedensrichter können viele Streitigkeiten aussergerichtlich beigelegt werden, was die Gerichte entlastet und den Bürgern einen effizienten Weg zur Konfliktlösung bietet.
Hintergrund der Friedensrichter
Friedensrichter sind in der Schweiz eine traditionelle Institution. Ihre Aufgabe ist es, in zivilrechtlichen Streitigkeiten eine gütliche Einigung zu erzielen, bevor ein Fall vor Gericht kommt. Sie sind oft die erste Anlaufstelle bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, Mietproblemen oder anderen zivilrechtlichen Konflikten. Ihre Rolle ist von grosser Bedeutung für die Entlastung der Gerichte und die Förderung des sozialen Friedens in den Gemeinden.
Ausblick und Auswirkungen
Die Neuorganisation ist ein Schritt zur Stärkung der Justizstrukturen im Kanton Thurgau. Durch die direkte Integration der Friedensrichterämter in die Justizverwaltung wird eine engere Koordination und eine klarere Verantwortungsstruktur erwartet. Dies soll die Effizienz und Transparenz der Prozesse verbessern.
Für die Bürgerinnen und Bürger, die die Dienste der Friedensrichter in Anspruch nehmen, ändert sich an der direkten Anlaufstelle und dem Ablauf der Schlichtungsverfahren nichts Wesentliches. Die Neuerungen betreffen primär die administrative Ebene und sollen eine verbesserte Unterstützung der Friedensrichter bei ihrer wichtigen Arbeit ermöglichen.
- Verbesserte Koordination: Engere Anbindung an die Justiz.
- Klarere Strukturen: Einheitliche administrative Aufsicht.
- Unveränderte Dienste: Bürgerdienste bleiben gleich.
Die Leitung des neuen Amts wird eine bisherige Mitarbeiterin der zentralen Dienste des Obergerichts übernehmen. Dies sichert einen reibungslosen Übergang und die Nutzung von vorhandenem Fachwissen innerhalb der kantonalen Verwaltung.
Die Umstrukturierung zeigt das Bestreben des Kantons Thurgau, seine Verwaltungsprozesse kontinuierlich zu überprüfen und anzupassen. Ziel ist es, die Dienstleistungen für die Bevölkerung zu optimieren und gleichzeitig die Effizienz der staatlichen Institutionen zu gewährleisten. Die Friedensrichter bleiben ein zentraler Bestandteil der Konfliktlösung im Kanton.





